Jürgen Schneider weist darauf hin, dass die Bundesagentur für Arbeit bis Juni  die Pflicht zur täglichen Meldung für Wohnungslose aufgehoben hat und es gibt eine ganz klare Anweisung gibt, kein Tagegeld sondern einen ganzen Monat Geld zu bezahlen.

Die Regelung ist hier zu finden (Seite 25):

https://www.arbeitsagentur.de/datei/ba146402.pdf

2.11 Obdachlose 

(1) Grundsätzlich müssen auch erwerbsfähige Obdachlose erreichbar sein. Bei Leistungsberechtigten ohne festen Wohnsitz ist eine tägliche Vorsprache bei einer Betreuungs- oder Beratungsstelle für Wohnungslose oder einer ähnlichen Stelle (z. B. eine Betreuungsstelle für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten) nicht erforderlich. Von einer Erreichbarkeit ist (bis auf Weiteres) auch ohne eine derartige Vorsprache auszugehen. Leistungen werden auch bei Obdachlosen nach § 41 Absatz 1 SGB II berechnet, so dass keine Bedenken bestehen, Leistungsbewilligungen von mindestens einem Monat vorzunehmen. Hier kann abweichend von § 67 Absatz 5 Satz 3 SGB II von veränderten Verhältnissen ausgegangen werden. Eine tägliche Vorsprache zur Auszahlung der Leistungen in gE erfolgt nicht. In den gE können ggf. bestehende Absprachen mit Betreuungsstellen flexibel gehandhabt werden.

(2) Zur Information der Kundinnen und Kunden über den Zeitpunkt der Ausgabe sind soweit möglich Ansprechpartner*innen in den Obdachlosenunterkünften, der Diakonie, von den Kundinnen und Kunden benannte Vertrauenspersonen etc. einzubinden.

https://zumpad.zum.de/p/WohnungsloseUndObdachloseUndCorona

Diese Übersicht kann und muß unvollständig sein und wird laufend aktualisiert
Es sieht gegenwärtig so aus, also obdie besten aktuellen Information gegenwärtig auf Twitter https://twitter.com unter den Hashtags #obdachlose und #wohnungslose zu bekomen sind. Also Leute, meldet einen Account auf Twitter an!

[Im Sinne der Transparenz: Angelegt hat das PAD Stefan Schneider (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)]

Anlass und Zweck des PAD's

Die Corona-Pandemie trifft wohnungslose und obdachlose Menschen und auch die Hilfeangebote weitgehend unvorbereitet. Die ergriffenen Maßnahmen - vor allem das Herunterfahren des gesellschaftlichen Lebens und die Kontaktverbote - verschärfen die Situation wohnungsloser und obdachloser Menschen erheblich. Die Selbstversorgung durch Betteln und Pfandflaschensammeln bricht zusammen, viele Tafeln und Lebensmittelausgabestellen und auch Wohnungslosenhilfeeinrichtungen und Anlaufstellen sind geschlossen oder arbeiten nur noch im Notbetrieb.

Auch die Kommunikation untereinander bricht zusammen. Menschen auf der Straße können - sofern überhaupt vorhanden - ihre Smartphones nicht mehr aufladen oder kommen nicht mehr an bislang öffentlich zugänglich Computer heran, wenn sie denn überhaupt Zugang zum Internet hatten.

Ein weiteres großes Problem sind die fehlenden Unterkünfte. Menschen auf der Straße haben praktisch keine Chance, das Kontaktverbot einzuhalten, und Menschen, die in zwangsgemeinschaftlichen Unterkünften (Kältehilfe, Kommunale Unterkünfte usw) untergebracht sind, haben auch ein erhöhtes Risiko der Ansteckung mit dem Corona-Virus. Hinzu kommt, dass obdachlose Menschen ohnehin aufgrund ihrer Lebenssituation häufig in einer deutlich schlechteren gesundheitlichen Verfassung sind. Die Forderung noch Einzelunterbringung in Wohnungen, Hotels, Ferienwohnungen wird nur in wenigen Fällen umgesetzt.

Nach wie vor sind obdachlose Menschen gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt.

Auf der anderen Seite sind sehr viele spontane, kreative unkonventionelle Ansätze beobachtbar, obdachlose Menschen zu unterstützen. Das sollte vorangetrieben und besser verbunden, aber auch kritisch begleitet werden. Was nützt der beste Gabenzaun, wenn es keine Einzelunterbringung gibt?

Kurzum: Obdachlose und wohnungslose Menschen sind in der laufenden Corona-Pandemie ganz besonders gefährdet. Mit diesem PAD wollen wir versuchen, eine Plattform politischer und praktischer Unterstützung zu betreiben.

Pressemitteilung des Deutschen Institut für Menschenrechte zur Corona-Pandemie

"Angesichts der Corona-Pandemie hat sich die Situation wohnungsloser Menschen in Deutschland weiter verschärft. Sie haben keine Möglichkeit, sich in die eigenen vier Wände zurückzuziehen. Sie haben oftmals nur unzureichenden Zugang zu Duschen oder Toiletten, ihr Zugang zum Gesundheitssystem ist – oftmals bei schlechter Gesundheit – kaum gegeben. Leben sie in Notunterkünften, wohnen dort viele Menschen auf engstem Raum.

Bei allen Maßnahmen zur Verlangsamung der Pandemie muss die Situation schutzbedürftiger Personengruppen besonders in den Blick genommen werden. Das bedeutet, wie von Sozialverbänden gefordert, wohnungslosen Menschen dieselben Maßnahmen zur Gesundheitsversorgung und zum Schutz vor Ansteckung zu eröffnen und zusätzliche Wohnmöglichkeiten und Anlaufstellen für sie im öffentlichen Raum zur Verfügung zu stellen. Angesichts der neuen Restriktionen wie den Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum muss auch sichergestellt werden, dass auf der Straße in Gemeinschaft lebende Menschen nicht wegen ihres Status als Wohnungslose bestraft werden.

Jetzt ist es entscheidend, dass nicht noch mehr Menschen wohnungslos werden. Deshalb ist der von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Kündigungsschutz für Mieter zu begrüßen. Zudem sollten für den Zeitraum der Pandemie alle Zwangsräumungen ausgesetzt werden.

siehe im Original: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/pressemitteilung-zur-corona-pandemie-wohnungslose-menschen-benoetigen-gleiche-gesundheitsversorgung/

Und stehst du einmal am Ende
und hast keine Bleibe, kein Brot –
dann falte zufrieden die Hände,
man sorgt für deine Not.
Es gibt für solche Zwecke
ein Asyl – da findet der Mob
ein eisernes Bett, eine Decke
und einen alten blechernen Topp.

Hast du dein ganzes Leben
geschuftet wie ein Vieh;
und gehts dir im Alter daneben,
entläßt dich die Industrie –:
dann heißt es noch lang nicht: Verrecke!
Der Staat gibt dir sachlich und grob
ein eisernes Bett, eine Decke
und einen alten, blechernen Topp.

Manche auf diesem Planeten
leben bei Sekt und Kapaun.
Ja, solln sie vielleicht dem Proleten
einen Palast aufbaun –?
Andre verrecken im Drecke.
Du hasts noch gut – na, und ob!
Du hast im Asyl eine Ecke,
ein eisernes Bett, eine Decke
und einen alten blechernen Topp!

Wohltaten, Mensch, sind nichts als Dampf.
Hol dir dein Recht im Klassenkampf –!

Kurt Tucholsky

[unter dem Pseudonym Theobald Tiger,
Arbeiter Illustrierte Zeitung, 1928, Nr. 37, S. 10.]

Um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzubremsen ist es notwendig, dass alle Bürgerinnen und Bürger zu Hause bleiben, und ihre Wohnung nur für unbedingte Besorgungen verlassen; alle Sozialkontakte sollen auf ein Minimum reduziert werden.
Die BAWO weist darauf hin, dass die derzeitige Situation für Menschen, die von Obdach- oder Wohnungslosigkeit betroffen sind, besonders herausfordernd ist:

  • Das Leben auf der Straße und in Armut hat bei vielen betroffenen Menschen zu chronischen Erkrankungen und einem insgesamt schlechten Gesundheitszustand geführt.
  • Obdach- und wohnungslose Menschen sind generell mit Barrieren zum Gesundheitssystem konfrontiert (z.B. aufgrund von Stigmatisierung, keiner aufrechten Versicherung).
  • Obdachlosen Menschen fehlt die Möglichkeit, sich in eine eigene Wohnung zurückziehen zu können, um Sozialkontakte zu vermeiden.
  • Obdachlose Menschen haben keine Möglichkeit, sich ausreichend mit Gesichtsmasken, Desinfektionsmitteln u.a. auszustatten.
  • Obdachlose Menschen haben keine Möglichkeit, sich Vorräte anzulegen, um Sozialkontakte zu vermeiden.
  • Obdach- und Wohnungslosigkeit stellt eine krisenhafte Lebenssituation dar, aufgrund der bedeutend weniger individuelle Ressourcen zur Bewältigung der derzeitigen Situation zur Verfügung stehen.

Es braucht daher umfassende Maßnahmen, um diese besonders vulnerable Personengruppe zu schützen und eine weitere Verbreitung des Corona-Virus zu vermeiden.

Die BAWO schlägt folgende Sofortmaßnahmen vor:

1. Obdachlosigkeit verhindern

  • Sofortige Aussetzung von Delogierungen. Ziel ist es Obdachlosigkeit nicht entstehen zu lassen.
  • Sofortige Aussetzung von Energie-Abschaltungen. Ziel ist es Menschen den Aufenthalt in ihrer Wohnung (mit Heizung, Kochmöglichkeit und Körperhygiene) zu ermöglichen.

2. Obdachlosen Menschen ermöglichen, sich zurückzuziehen und Sozialkontakte zu vermeiden

  • Alle Notquartiere und alle Notschlafstellen nach Möglichkeit ganztägig offenhalten. Ziel ist, dass sich obdachlose Menschen nicht im öffentlichen Raum aufhalten müssen und ihre Sozialkontakte minimieren können.
  • Alle Winter-Notschlafstellen bis auf weiteres offenhalten und ganztägig betreiben. Ziel ist, dass sich obdachlose Menschen nicht im öffentlichen Raum aufhalten müssen und ihre Sozialkontakte minimieren können.
  • Zusätzliche Wohnmöglichkeiten (nach Möglichkeit Einzelräume) bereitstellen, um die Sozialkontakte zu reduzieren.
    Vermehrtes Streetwork und andere herausreichende Arbeit, um Menschen, die nicht in Kontakt zu stationären Angeboten sind, zu erreichen und zu informieren.
  • Sensibilisierung der Sicherheitsorgane im Umgang mit obdachlosen Menschen. Prinzip: „Beraten statt Strafen“.
    Alternative Formen der Versorgung mit warmen Mahlzeiten entwickeln, die engen Sozialkontakt vermeiden und trotzdem niederschwellig und möglichst flächendeckend sind.
  • Ausweitung der gratis WLAN-Hotspots und Bereitstellen entsprechender Bandbreite in Ballungszentren, um obdachlosen Menschen den fernmündlichen Kontakt mit Familienangehörigen zu ermöglichen.
  • Unterstützung der ehrenamtlichen HelferInnen in den Wärmestuben, auch durch Bereitstellung von (ehemaligen) Zivildienern.
    Ausweitung der Angebote an Tageszentren für obdachlose Menschen, denen keine anderen Aufenthaltsmöglichkeiten offenstehen. Ziel ist, dass sich obdachlose Menschen nicht im öffentlichen Raum aufhalten müssen und ihre Sozialkontakte minimieren können.

3. Ressourcen für die Wohnungslosenhilfe aufstocken

  • Aufstockung der personellen und finanziellen Ressourcen der Wohnungslosenhilfe, um den erhöhten Betreuungsaufwand aufgrund von gesundheitlichen, psychosozialen und persönlichen Krisen decken zu können.
  • Angebot alternativer Formen der psychosozialen Beratung und Betreuung, um Vereinsamung und sozialem Ausschluss entgegenzuwirken (Telefon- und/oder videounterstützt).
  • Bereitstellung ausreichender Schutzausrüstung für das Personal, um die Eigengefährdung zu minimieren.
    Möglichkeiten der psychosozialen Unterstützung für das Personal insbesondere Supervisionen u.ä. in Form von telefonischen und/oder video-geführten Gesprächen.
  • Mehr Angebote für Menschen, die von Gewalt betroffen sind. Beengte und prekäre Wohnverhältnisse führen zu erhöhtem Stress und mehr Gewalt.
  • Es braucht daher einen Ausbau von Unterbringungsangeboten für diese Menschen, insbesondere von frauenspezifischen Angeboten.
    Schulungen der MitarbeiterInnen (insbesondere Streetwork) in der Vermittlung von Gesundheitsthemen, gut aufbereitetes Informationsmaterial (mehrere Sprachen, leichter lesen und für AnalphabetInnen) und mehrsprachige/muttersprachliche Beratung.

4. Barrieren im Zugang zum Gesundheitssystem aufgrund von Obdach- oder Wohnungslosigkeit abbauen

  • Zugang zu medizinischen Leistungen unabhängig von Krankenversicherung gewährleisten. Ziel ist es, dass auch Nichtversicherte medizinische Leistungen rechtzeitig in Anspruch nehmen.
  • Einen niederschwelligen Zugang zum Gesundheitssystem sicherstellen. Von Obdach- oder Wohnungslosigkeit betroffene Menschen sollen sich ohne Angst vor Stigmatisierung behandeln lassen können.
  • Unbürokratischen Zugang zu externen Diensten herstellen (Heimkrankenpflege, Heimhilfe). Ziel ist es, die Aufnahme von KlientInnen aus Krankenhäusern zu erleichtern und damit den stationären Gesundheitsbereich zu entlasten.
    Psychiatrische Hilfsangebote für NutzerInnen der Wohnungslosenhilfe ausweiten.

5. Notwendigkeit von Behördengängen einschränken

  • Behörden anweisen Fristen zu erstrecken, soweit dies möglich ist. Ziel ist es, die sozialen Kontakte einzuschränken und negative Folgen für KlientInnen zu verhindern. Dies betrifft insbesondere Kontakte zu AMS, Sozialhilfe-Stellen, Meldeämtern und Behörden, die mit fremden- und aufenthaltsrechtlichen Fragen beschäftigt sind.

Die BAWO appelliert an die Bundesregierung und an die Bundesländer, Gemeinden und Kommunen diese Bevölkerungsgruppe nicht aus unserem solidarischen System auszuschließen, sondern ihr ebenfalls den bestmöglichen Schutz zukommen zu lassen.
Diese Krise sollte Ansporn sein, nachhaltige, qualitativ hochwertige Angebote zu schaffen, um Wohnen für alle zu gewährleisten!

sagt die UN-Sonderberichterstatterin für das Recht auf Wohnen, Leilani Farha

19.03.2020 [Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V., https://www.bagw.de/de/neues~179.html]

2019 Leilani FarhaGENF (18. März 2020) - Da Regierungen weltweit darauf angewiesen sind, dass Menschen zu Hause bleiben, um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verhindern, müssen sie dringend Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass Menschen weiterhin obdachlos werden. Außerdem haben sie dafür Sorge zu tragen, auch für diejenigen angemessenen Wohnraum sicherzustellen, die bisher keinen Zugang zu Wohnraum hatten, sagt eine UN-Expertin.

„Wohnen ist zur ersten Verteidigungslinie gegen das Coronavirus geworden. Wohnraum war selten so entscheidend für die Frage nach Leben oder Tod“, sagte Leilani Farha, UN-Sonderberichterstatterin für das Recht auf Wohnen.

"Ich bin zutiefst besorgt über zwei spezifische Bevölkerungsgruppen: diejenigen, die in Notunterkünften, auf der Straße und informellen Siedlungen leben sowie diejenigen, die vor dem Verlust von Arbeitsplätzen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten stehen, die zu Hypotheken- und Mietrückständen und Räumungen führen können."

Laut der Expertin leben weltweit rund 1,8 Milliarden Menschen in Obdachlosigkeit und in völlig unzureichendem Wohnraum, oft unter schlechten Bedingungen in überfüllten Unterkünften ohne Zugang zu Wasser und sanitären Einrichtungen. Diese Umstände führen dazu, dass sie besonders anfällig für die Ansteckung mit dem Virus sind, da sie häufig an mehreren gesundheitlichen Problemen leiden.

„Ich fordere die Staaten auf, außerordentliche Maßnahmen zu ergreifen, um das Recht auf Wohnraum für alle zum Schutz vor der Pandemie zu sichern. In einigen Staaten gibt es bewährte Verfahren, darunter: Moratorien für (Zwangs-)Räumungen aufgrund von Miet- und Hypothekenrückständen; Aufschub von Hypothekenzahlungen für die vom Virus Betroffenen; Verlängerung der Wintermoratorien für Zwangsräumungen informeller Siedlungen; und verbesserter Zugang zu sanitären Einrichtungen und Notunterkünften für Obdachlose “, sagte Farha.

Gleichzeitig sind weitere Maßnahmen erforderlich, um das Risiko für diese gefährdeten Gruppen einzudämmen und die steigenden Infektionsraten anzugehen, sagte die Sonderberichterstatterin.

Um den Schutz von Menschen zu gewährleisten, die in Obdachlosigkeit oder unzureichendem Wohnraum leben, müssen die Staaten mindestens:

  • alle Räumungen einstellen,
  • Notunterkünften für diejenigen bereitstellen, die vom Virus betroffen sind und isoliert werden müssen,
  • sicherstellen, dass die Durchsetzung von Eindämmungsmaßnahmen (z. B. Ausgangssperren) nicht zur Bestrafung von Personen aufgrund ihres Wohnstatus führt,
  • gleichberechtigten Zugang zu Tests und Gesundheitsversorgung bieten,
  • angemessene Unterkünfte zur Verfügung stellen, die im Ausnahmefall die Umsetzung außergewöhnlicher Maßnahmen erfordern können,
  • einschließlich der Nutzung leerstehender und verlassener Einheiten und verfügbarer kurzfristiger Mietobjekte.

In Bezug auf diejenigen, die mit dem Verlust von Arbeitsplätzen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert sind, müssen die Staaten:

  • direkte finanzielle Unterstützung für Miet- und Hypothekenzahlungen leisten oder diese aufschieben,
  • ein Moratorium für Räumungen aufgrund von Zahlungsrückständen verhängen,
  • Maßnahmen zur Stabilisierung oder Reduzierung der Miete einführen,
  • und zumindest für die Dauer der Pandemie die Nebenkosten und Zuschläge aussetzen.

„Es werden Maßnahmen, wie die Senkung der Zinssätze, eingeleitet und erhebliche Mittel bereitgestellt, um den durch COVID-19 verursachten wirtschaftlichen Abschwung abzumildern. Es besteht das Risiko, dass solche Maßnahmen es den globalen Finanzakteuren ermöglichen, die Pandemie und das Unglück vieler zu nutzen, um die Immobilienmärkte ohne Berücksichtigung der Menschenrechtsstandards zu dominieren, wie dies nach der globalen Finanzkrise 2008 der Fall war “, sagte die Sonderberichterstatterin. „Staaten müssen die räuberischen Praktiken institutioneller Investoren im Bereich Wohnimmobilien verhindern.“

"Durch die Gewährleistung des Zugangs zu sicherem Wohnraum mit angemessenen sanitären Einrichtungen werden die Staaten nicht nur das Leben von Obdachlosen oder informellen Siedlungen schützen, sondern auch zum Schutz der gesamten Weltbevölkerung beitragen, indem sie die Kurve der Infektionen mit CV19 abflachen", schloss die UN-Expertin.

Quelle (englisch)

(Übersetzung: Nadine Baum, Fachreferentin BAG Wohnungslosenhilfe, Berlin)

Ms Leilani Farha is the UN Special Rapporteur on adequate housingas a component of the right to an adequate standard of living, and on the right to non-discrimination in this context. She took up her mandate in June 2014. Farha is the Executive Director of the NGO Canada without Poverty, based in Ottawa. A lawyer by training, for the past 20 years Ms. Farha has worked both internationally and domestically on the implementation of the right to adequate housing for the most marginalized groups and on the situation of people living in poverty. Her most recent report to the Human Rights Councilfocusses on access to justice for the right to housing. The Special Rapporteurs are part of what is known as the Special Procedures of the Human Rights Council. Special Procedures, the largest body of independent experts in the UN Human Rights system, is the general name of the Council’s independent fact-finding and monitoring mechanisms that address either specific country situations or thematic issues in all parts of the world. Special Procedures experts work on a voluntary basis; they are not UN staff and do not receive a salary for their work. They are independent from any government or organisation and serve in their individual capacity.
Follow the Special Rapporteur’s work on Twitter: @adequatehousing
For more information and media requests please contact: Gunnar Theissen (during the visit at: +41-79 444 4078 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!; after the visit at: +41 22 917 9321) or write Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
For media enquiries regarding other UN independent experts, please contact Xabier Celaya (+ 41 22 917 9445 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Follow news related to the UN’s independent human rights experts on Twitter@UN_SPExperts.
Concerned about the world we live in?
Then STAND UP for someone’s rights today.
#Standup4humanrights
and visit the web page at http://www.standup4humanrights.org

Corona-Virus-Bild - Quelle: WikiCommonsDas Coronavirus hat nun auch Deutschland im Griff.

Politiker fordern Menschen mit Vorerkrankungen, Alte sowie Junge auf, sich sozial einzuschränken. Sprich - zu Hause bleiben.

Wohnungslose können dies nicht. Sie haben kein zu Hause.

Gerade sie sind besonders gefährdet.

Das Leben auf der Straße ist extrem hart und nagt an der Gesundheit dieser am Rand der Gesellschaft lebenden Menschen. Viele sind motorisch und gesundheitlich eingeschränkt und können weitentlegene Einrichtungen und ärztliche Versorgungspunkte nur schwer aufsuchen.

Durch die Maßnahmen zur Vermeidung der Ansteckung im ÖPNV werden Wohnungslose es noch schwerer haben ihre nächsten Anlaufstellen und ärztliche Versorgung aufzusuchen.

Sie sind der perfekte Nährboden für das Virus. Was vielleicht auch eine weitere Ausgrenzung zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsmitteln zur Folge haben kann.

Deshalb fordert die Selbstvertretung wohnungsloser Menschen e.V. Wohnungslose mit sogenannten Notfallhandys auszustatten. Somit ist eine rasche Hilfe gewährleistet.

Deutschland ist zur Zeit sehr sensibel.

Sie sind die Schwächsten - SCHÜTZT SIE.

16.03.2020

Karsten (Mainz),
Hanne-Lore (Lüneburg),
Uwe (Lüneburg)
und die übrigen Vorstandsmitglieder der Selbstvertretung wohnungsloser Menschen e.V.

Kontakt:

BAG W fordert Schutzmaßnahmen für Wohnungslose

UPDATE: 03.04.2020 - Die BAG Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) fordert ein 10-Punkte-Sofortprogramm

Corona-Krise_BAG_W_fordert_10_Punkte_Sofortprogramm.pdf

2020 schutz corona

Berlin, 13.03.2020. Die Bundesregierung fordert alle Bürgerinnen und Bürger auf zu Hause zu bleiben, wann immer möglich, nur für Versorgungsgänge die Wohnung zu verlassen, gemeinschaftliche Treffen abzusagen.

„In einer solchen Situation halten wir es nicht für verantwortbar, Zwangsräumungen von Wohnraum vorzunehmen. Menschen dürfen in dieser Situation nicht aus ihren Wohnungen geräumt und in Notunterkünfte eingewiesen werden, die schon jetzt überfordert sind und in denen eine Kontaktreduzierung nicht möglich ist. Deshalb müssen Zwangsräumungen ab sofort ausgesetzt werden“, erklärte Werena Rosenke, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W).

Rosenke: „Menschen, die ganz ohne Unterkunft auf der Straße leben, die in Sammel- oder Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, in prekären Mitwohnverhältnissen oder in sonstigen Dauerprovisorien leben, sind eine gesundheitlich hoch belastete Bevölkerungsgruppe. Sie leiden häufiger als die Mehrheitsbevölkerung unter Mehrfacherkrankungen. Viele wohnungslose Menschen gehören also zur Risikogruppen, haben aber keine Chance soziale Kontakte zu reduzieren und Schutz durch den Rückzug in die eigene Wohnung zu finden.“

Die BAG W schlägt folgende Sofortmaßnahmen vor:

  • Sofortige Aussetzung von Zwangsräumungen aus Wohnraum
  • Kommunale Maßnahmen zur Beschaffung von Wohnraum, um besonders vulnerable Gruppen von Wohnungslosen den Rückzug in Wohnungen zu ermöglichen
  • 24 / 7 Öffnung von ordnungsrechtlichen Unterkünften oder Notunterkünften, d. h. Wohnungslose sollten auch tagsüber in den Unterkünften verbleiben, damit sie sich nicht in häufig stark frequentierten Wohnungslosentagesstätten oder im öffentlichen Raum aufhalten müssen
  • Die Kommunen akquirieren zusätzliche Räumlichkeiten, bspw. geeignete Gewerbeimmobilien, um die Belegungsdichte in Notunterkünften zu reduzieren
  • Einrichtung zusätzlicher Tagesaufenthalte, um Ausweichmöglichkeiten zu schaffen und der oft drangvollen Enge in solchen Einrichtungen zu begegnen

Besonders ernst ist die Lage bei den niedrigschwelligen medizinischen Versorgungsangeboten für wohnungslose Menschen. Diese Angebote behandeln Patienten ohne oder mit ungeklärtem Krankenversicherungsschutz, Patienten, die im Regelsystem, in niedergelassenen Arztpraxen oft nicht gern gesehen werden. Ohne diese Angebote wären viele Wohnungslose gänzlich von der medizinischen Versorgung abgeschnitten. Da die Finanzierung dieser medizinischen Angebote in vielen Fällen nicht regelhaft gesichert ist, sind sie in hohem Maße auf ehrenamtlich arbeitende Ärzte und Pflegekräfte angewiesen.

„Wir wissen nicht, wieviele der Ehrenamtlichen in dieser Krise weiter zu Verfügung stehen“, erklärte Rosenke. „Außerdem: Viele Ehrenamtliche sind Ärzte und Pflegekräfte im Ruhestand, also Menschen, die aufgrund ihres Alters selbst zu einer durch das Coronavirus besonders gefährdeten Personengruppe gehören. Wohnungslose COVID-19-Patienten dürfen nicht von den Kliniken abgewiesen werden.“

Rosenke: „Bei den vom Robert Koch Institut und der Bundesregierung geforderten Anstrengungen zur Reduzierung von sozialen Kontakten und zu verstärkten hygienischen Maßnahmen mit dem Ziel der Vermeidung von Infektionen im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich dürfen die wohnungslosen Menschen und die vielen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in den Hilfeeinrichtungen nicht vergessen werden! Für die Träger und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe müssen bei Bedarf auch zusätzliche Mittel von Kommunen, Ländern und Bund zur Verfügung stehen, um den kommenden Herausforderungen gewachsen zu sein.“

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung: Werena Rosenke, Geschäftsführerin BAG W, 0151-16 70 03 03, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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