Erarbeitet bei der Klausur des Vorstandes der Selbstvertretung wohnungsloser Menschen e.V. unterstützt durch Koordinierungstelle und Orgateam des Wohnungslosentreffens

20200910 vorstandsklausur

Für obdachlose/wohnungslose Menschen ist jeder Tag ein Tag der Wohnungslosigkeit.

Am 11. September existiert in Deutschland seit Jahren der Tag der Wohnungslosen.

Das Grundgesetz schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung.

Dieser Schutz ist Wohnungslosen/Obdachlosen verwehrt!

Wenn dieser Schutz verloren geht ist auch die Würde verloren.

Darauf wollen wir am Tag der Wohnungslosen/Obdachlosen hinweisen.

Wir fordern:

  • Schluss mit behelfsmäßigen Unterkünften
  • Schluss mit Zwangsgemeinschaften in den Massenunterkünften
  • Schaffung von grundgesetzlich geschützten Wohnungen für Alle
  • Gewährleistung der Hygiene und Abstandsregelungen.

Hinweise auf weiter Forderungen sind im 5 Punkteplan enthalten

http://www.wohnungslosentreffen.de/inhalte-material.html

Ansprechpartner zu dieser Presseerklärung
Hanne-Lore Schuh: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Corinna Lenhart : Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Carsten Schwarzer : Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

logosbeneficaireserasmus left eng

With the help of the project ’Let's Talk About Homelessness: Learning as a Tool for Social Integration of Homeless People’ (Shortly: "HomelessTalk") we want to contribute to the social inclusion of homeless people and help them find their way out of homelessness, using learning as a tool. Society at large (through awareness-raising), homeless people and care organizations and individuals working with homeless people are the target groups of the project.

Our goals for the two-year project period (September 1, 2019 - February 28, 2022) are:

  • Exchange of good practices on the topics of involving homeless peers and social awareness-raising,
  • Creating a toolkit to organize awareness-raising activities, using experience from the field,
  • Creating an international art collection on the Internet

Collaboration will take place at the following locations and dates in the frame of 5 partner meetings, 4 short professional visits and 5 adult learning visits at the partners:

  • Slovakia - November 2019
  • Spain - February 2021
  • Hungary - April 2021
  • Germany - June/July 2021
  • Hungary - October 2021
  • dissemination period about these experiences on national level - Nov-Dec 2021

The cooperational project is supported by the strategic cooperation of the European Union Erasmus+ KA202 2019.

Participants in the international cooperation:

arrels logoArrels Fundació (Arrels Foundation) is a non-profit private organization for the attention of homeless people in Barcelona founded in 1987. Their users are people who are in a situation of chronic homelessness. Those people that because of their personal situation or social environment do not have enough skills for a real recuperation process. Their mission is: caring for people, raising social awareness, and fighting against the causes of poverty and social exclusion. Above their services they run a regular school program, develop communication campaigns, produce theatre projects and support movie premieres.
Contact: Juan

Logo Selbstvertretung 2019"Selbstvertretung wohnungsloser Menschen" (Self-representation of homeless people) is a project of the Stiftung Bethel (Bethel Foundation). It is a network of more than 70 homeless and formerly homeless people from the German-speaking area and with many connections of other regions of Europe (due to cooperation with the European network HOPE - HOmeless People in Europe). Their networking platform is committed to a better world, to overcome poverty, exclusion, abuse, deprivation of rights and homelessness, and to improve concrete situations in life: “everything changes when we change it!” Their seat is in Freistatt, Lower Saxony. They hold every summer a one-week long meeting in changing location in Germany, and other workshops and activities whole year long.

Contact: Stefan Schneider Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

German participants:

  • Dirk (Freistatt)(Peer)
  • Jürgen (Armutsnetzwerk)(Multiplicator)
  • Karsten (Mainz)(Peer)
  • Lucy (Edewecht)(Peer)
  • Michael (Berlin)
  • Olaf (Freistatt) (09/2019-03/2020)
  • Regina (Wien)(Multiplicator)
  • Stefan (Berlin)(Staff)

divadlo bez domova logoDivadlo bez domova’s (Theatre With No Home) main mission is to work with marginalized communities of citizens in an unconventional creative form using the means of theatre, performing arts, dance or singing. They combine the artistic with the social in order to help tear down stereotypes that marginalized communities face in the society. The organization was founded in 2005 in Bratislava. Its community of actors and actresses is made up of people without homes, physically disabled, people from socially underprivileged communities, social workers, theatre artists and anyone who is interested in their theatre, and they receive financial compensation for performing in our theatre plays. DBD organises the only international homeless theatre festival ‘ERROR’ for more than 13 years.
Contact: Patrick, Tomas

MenhelyAlapitvany logoThe project is coordinated by the Menhely Alapítvány (Shelter Foundation). Founded in 1989 in Budapest, the Foundation is an independent, secular organization that works to change the situation of homeless persons and families in Budapest, and also a member of the European Federation of National Organisations Working with the Homeless (FEANTSA). Menhely aims to help homeless persons with a wide range of social services. It also puts a special emphasis on social awareness-raising of mainstream society and also empowering people experiencing homelessness. It publishes the street paper ‘Fedél Nélkül’ (Without Roof) and organizes the social axareness-raising programs, called ‘First-Hand About Homelessness’. These programs include the Irregular Class Discussions for high school students, interactive theatre performances titled WITHOUT TITLE – homeless – adventure – game: interactive theatre play, EKH club and training for homeless experts by experience, City Walks, Living Library and Community Dinners.
Contact: Robert, Nora

Project Coordinator: Nora Badgi, Budapest (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

2018 HassoDie Beisetzung von Hasso Diedrich aus Hannover, der am Freitag, den 06.03.2020 im Alter von 54 verstorben ist, wird am

Dienstag, den 11.08.2020 um 13:00 Uhr im Ruheforst Deister stattfinden.

Das teilt Georg Rinke, Geschäftsführer der Straßenzeitung Asphalt in Hannover, mit.

Eine Beschreibung der Anfahrt zum Ruheforst Deister ist hier zu finden: https://www.deister-ruheforst.de/anfahrt/

Von Hannover aus wird es einen Bustransport geben. Die Abfahrt des Busses ist um 12.15 Uhr an der Aral-Tankstelle in der Celler Str. Vom Bahnhof sind das ca. 5-10 Minuten zu Fuß.

Georg Rinke benötigt bis zum 31.07.2020 die Anzahl und Namen der teilnehmenden Personen, die von einer Sammelstelle in Hannover mitgenommen werden möchten. Anmeldungen per email bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Hasso war seit vielen Jahren gelegentlicher Autor und regelmäßiger Verkäufer des Straßenmagazins Asphalt in Hannover. Er war bereits bei dem ersten Wohnungslosentreffen 2016 in Freistatt mit dabei und stand im Mittelpunkt der kurzen Dokumentation des NDRs über dieses Treffen.

https://www.youtube.com/watch?v=av68yuGS-io

Hasso gehört zu den Gründungsmitgliedern des Vereins Selbstvertretung wohnungsloser Menschen e.V.

 

Workshopzusammenfassung „Partizipation durch Selbstvertretung“ der Koordinierungsstelle der Selbstvertretung wohnungsloser Menschen

(siehe auch hier: https://www.zbs-niedersachsen.de/dr-carola-reimann-hilfen-fuer-wohnungslose-werden-verstaerkt/)

Partizipation durch Selbstvertretung, so lautete das Motto des Workshops der Koordinierungsstelle der Selbstvertretung wohnungsloser Menschen auf dem Fachtag „Die Würde von wohnungslosen Menschen“. Ziel und Aufgabe dieses Workshops war es, Erwartungen an und Ideen für eine gelingende Umsetzung von Partizipation zu sammeln. Schnell wurde klar, dass neben Thesen und Forde2020 Doku Workshop Partizipation1rungen auch eine Beschreibung der momentanen Situation nicht außen vor bleiben konnte.

Thematisiert wurde die gesellschaftliche Stigmatisierung ebenso wie die mitunter fehlende Bereitschaft der Fachkräfte der Sozialen Arbeit, Machtungleichgewichte zu hinterfragen und sich auf die Lebensweltexpertise von Betroffenen einzulassen. 
 
Bei der Frage nach den notwendigen Veränderungen zur Ermöglichung wirksamer Beteiligungsmöglichkeiten wurde herausgearbeitet, dass auf persönlicher wie auch institutioneller Ebene sowohl Hemmnisse identifiziert und abgebaut als auch Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Einschätzungen und Problemlösungsstrategien von wohnungslosen Menschen bleiben noch zu oft bei Entscheidungs- und Planungsprozessen unberücksichtigt, obwohl hierdurch andere und innovative oder auch unorthodoxe (die tradierten Macht- und Hierarchieverhältnisse hinterfragende) Impulse eingebracht werden können. In dem Workshop und im Verlauf des Fachtags wurde sehr deutlich, dass (ehemals) wohnungslose Menschen selbstbewusst Anliegen vertreten und gemeinsame Lösungen für ihre eigenen Probleme finden. Und dies nicht nur im eigenen Interesse, denn drohende Wohnungslosigkeit ist als Folge der Mietenentwicklung und Priorisierung von Gewinnen vor Existenzsicherungen als Thema in der sogenannten Mitte der Gesellschaft angekommen.

Die Forderung nach mehr Partizipation in der Wohnungslosenhilfe beinhaltet die essentiellen Fragen, wie Koproduktion im Kontext sozialer Dienstleistungen gefördert wird und wie die Folgen einer gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung (ungenügender sozialer Wohnungsbau und exponentiell steigende Mieten auf der einen Seite, prekäre Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitsverdichtung auf der anderen Seite) nicht an den Symptomträgern (diejenigen, die als erste ihre Wohnungen verlieren) kuriert, sondern die Krankheitsursachen behoben werden können.

2020 Doku Workshop Partizipation2Wünschenswert wäre eine Abkehr von der Überzeugung, dass immer der Mensch ohne Wohnung die Ursachen für die Wohnungslosigkeit in sich trägt. Das mag in x Prozent zu treffen, es können aber auch nicht in der Person begründete Faktoren zu dem Verlust der Wohnung oder einer in finanzieller Sicht gescheiterten Existenz führen. Dieses in der Lebenswirklichkeit an der Basis gesammelte Wissen, das von dem Ringen mit vermeintlich unumgänglichen Gegebenheiten weiß und unmittelbar in Koproduktion mit Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern zu einem Hinarbeiten auf erträglichere Bedingungen führen könnte, wird bislang noch ungenügend aufgegriffen. Wohlfahrtsverbände und andere Sozialakteure würden sehr profitieren von dem Wissen, welches Expertinnen und Experten in eigener Sache einzubringen vermögen, so die selbstbewusste Botschaft aus dem Workshop.

Und sobald als gemeinsames Ziel Verbesserung der Verteilungspolitik und reale Verbesserung der Lebenswirklichkeit durch und im Hinblick auf Partizipation definiert ist, muss sich der kritische Blick von Sozialakteuren weg von der Fokussierung auf Mängel an armen oder wohnungslosen Menschen auf die Frage richten, ob nur bestimmte Menschen ein Recht auf Wohnen, auf Teilhabe, auf Definitionshoheiten haben.

Einige der Teilnehmenden berichteten von vereinzelten Projekten und Projektideen. Ziel ist es, ausgehend von diesem Workshop und weiteren Veranstaltungen die Konzeptideen und Projekte der aktiven Akteure zu begleiten, wesentliche Gelingensfaktoren des gemeinsamen Entwicklungsprozesses zusammenzutragen und somit zu einer Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe beizutragen. 

2020 Doku Workshop Partizipation3Alles in allem, so ein Teilnehmer zusammenfassend, stellt Partizipation ein Gefüge von vier wesentlichen Faktoren dar: Glaube, Erfolg, Vertrauen und Spaß. 

Koordinierungsstelle der Selbstvertretung wohnungsloser Menschen
Stiftung Bethel - Freistatt
Seminar- und Tagungshaus Wegwende
Deckertstr. 20
D - 27259 Freistatt
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel.: +49 (0)5448 – 88555

Kaufen sich Obdachlose immer nur Drogen? Ist Betteln einfacher als Arbeiten? Was ist die größte Herausforderung beim Leben ohne Wohnung?

1LIVE hat bei ehemaligen Obdachlosen dumm nachgefragt.

Ihr könnt die Sendung auf Youtube sehen (5 Minuten) und werdet bekannte Menschen - Jens und Hari (Freistätter Online Zeitung), Ilse (Köln), Micha (Michaelshofen) treffen!

Blickwinkel - Weitblick trifft auf […] Selbstvertretung Wohnungsloser Menschen – Treffen 18.02.20, Gemeinsames Treffen mit Aktiven von der Selbstvertretung wohnungsloser Menschen im Wendepunkt Salzstraße in Lüneburg.

Anwesend sind: Hasso, Hanne-Lore und Uwe von der Selbstvertretung und Walter*, Carla* und Alex* (Namen geändert) als weitere Gästinnen und Gäste, im späteren Verlauf kommt Stefan von der Selbstvertretung dazu.

1. Zusammenfassung: Situationsbeschreibung von Lüneburg im Zentrum

20200218 Weitblicker LueneburgLüneburg. Februar 2020. Im Februar haben sich Mitglieder der Selbstvertretung erstmals mit der Bildungsinitiative Weitblick Hannover e.V. für eine offene Fragerunde im Wohntreff Salzstraße in Lüneburg getroffen. Die Initiative, die sich für einen gerechten Zugang zu Bildung weltweit einsetzt, möchte mit der Selbstvertretung zusammenarbeiten und diese unterstützen. Dafür wollten sie sich ein genaueres Bild vom Verein sowie den Hintergründen von Wohnungslosigkeit machen, denn bislang lag ihr Fokus auf der Förderung von Projekten mit Kindern und Jugendlichen.

Die Gesprächsrunde hat nicht nur mit gesellschaftlichen Stigmata aufgeräumt, sondern sie hat auch dazu geführt, dass ein Missstand am Standort Lüneburg aufgedeckt wurde, der der Selbstvertretung bislang in diesem Ausmaß nicht bekannt war.

Lüneburg sei eine Hochburg für Suchtkranke. Darin sind sich die anwesenden Lüneburger*innen einig. Dies sei für das ungeschulte Auge nicht sichtbar, doch durchaus für jede*n Menschen, der schon einmal suchtkrank war, mehr als offensichtlich. Bei einem Spaziergang durch die Lüneburger Innenstadt seien überall Spritzen zu finden und jeder wisse an welcher Ecke er neue Drogen bekommen könne. Drogenpreise werden immer günstiger. Darüber berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland Ende 2019. Dem Zugrunde liegen Daten der Deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, die jährlich den sogenannten Reitox-Jahresbericht veröffentlichen. Das sehen auch die Lüneburger so. Das hänge alles mit der Konkurrenz der Substitutionstherapie zusammen.
Räumungen von Umschlagplätzen für illegale Drogen haben in der Vergangenheit wenig Veränderung gebracht, sondern nur Verlagerungen in andere Stadtgebiete. Das kann also nicht die Lösung sein.

Im Kampf gegen den illegalen Drogenkonsum gibt es seit den 1990er Jahren Methadonprogramme, die es auch in Lüneburg gibt in der Nähe des Hauptbahnhofs. Heroin und Methadon sind sich sehr ähnlich und machen beide hochgradig abhängig. Methadon ist jedoch durch die Suchtärzte für Abhängige auf legalem Wege zu bekommen. Der entscheidende Unterschied zum Heroin, die Betroffenen müssen die Substanz nicht selbst finanzieren. Der Entzug dauert jedoch wesentlich länger als von Heroin und der Kaltentzug von Methadon in Eigenregie führt häufig zum Tod.

Darüber hinaus kam es zu der Erkenntnis, dass die meisten Menschen, die sich in dieser Abhängigkeit befinden, bereits abgeschlossen haben mit ihrem Leben und für Angebote wie die Treffen und Aktionen der Selbstvertretung nicht mehr abgeholt oder angesprochen werden können. Das führt dazu, dass in Unterkünften wie der Herberge Lüneburg hochgradig abhängige und körperlich abgekämpfte Personen mit Menschen auf ein Zimmer gesteckt werden, die dadurch nicht eine ruhige Nacht erleben, da sich der Mitbewohner im Delirium eingenässt oder erbrochen hat.

Wir fordern längere Therapieangebote für Suchtkranke, die den Patienten*innen die Möglichkeit gibt nicht nur körperlich, sondern sich auch psychisch von der Abhängigkeit zu befreien. Wir fordern mehr Aufklärungsarbeit und Präventivprogramme für Jugendliche und Junge Erwachsene. Darüber hinaus müssen Treffpunkte ins Leben gerufen werden, die ein gesundes Umfeld für suchtfreie Wohnungslose schafft.

Die Arbeit der Selbstvertretung hat jedoch auch einigen Suchtkranken einen Ausweg geboten und ihnen mit der Arbeit im Verein eine neue intrinsisch motivierte Lebensaufgabe gegeben.

Alles in Allem wurden beim Treffen neue Kontakte geknüpft sowie Ideen generiert, wie Weitblick Hannover und die Selbstvertretung in Zukunft kooperieren könnten. Wir alle freuen uns auf die künftige Zusammenarbeit.

Text: Ellis Heimann

Quellen:

2. Suchterkrankung und Abhängigkeit in Lüneburg - das Gespräch

Nachfolgend ein Auszug aus dem rund dreistündigen (geglätteten) Interview. (Transkript auf Anfrage verfügbar.) Walter berichtet über seinen Alltag in der Herberge in Lüneburg. Er beschreibt die Lebenssituation vor Ort und spricht über die sperrliche „Einrichtung“ der Wohnungen.

Walter: Wie soll ich meine Ravioli kochen? Dann kam die Antwort, ja da können wir ja nichts für, dass die Junkies die Löffel zweckentfremden. Dort fehlen nicht nur Löffel sondern auch alles andere. Ich kenne auch keinen Junkie, der sich einen Schuss auf einer Gabel aufkocht. Oder in einer Füllkelle oder in einen Kochtopf. Das haben wir nämlich auch alles nicht. Und dann fühlen sich die Mitarbeiter*innen vor Ort richtig angegriffen. Und dann zeigen sie dir richtig ihre Meinung.
Uwe: Weil wir am falschen Platz geladen sind und das an der falschen Person auslassen und den Mund aufreißen. Diejenigen, die wir vor uns haben, die können meistens nichts dafür, dass es so ist. Die kriegen den ersten Sturm ab und dass die dann schonmal auf nein plädieren, das ist klar. Die Obrigkeit bleibt dadurch geschont. Zu uns kommen sie sowieso nicht. Wer zu uns will, muss sich telefonisch oder schriftlich anmelden. Und soweit kommst du eigentlich nicht. Und dass du heute bei einer Verantwortlichen warst, das war Zufall.
Walter: Das war Zufall, dass ich darein gekommen bin.
Stefan: So wie ihr das erzählt scheint es in Lüneburg ein riesiges Problem zu geben mit Heroin.
Alle: Au ja!
Hanne-Lore: Hier ist eine Suchthochburg.
Stefan: Und warum ist das so? Sind das die, die in Hamburg irgendwie vertrieben werden?
Hanne-Lore: Das kann schon sein.
Walter: Hier ist einmal ein riesiges Landeskrankenhaus und dann sind hier mehrere Therapiezentren. Außerdem bleiben hier zu viele Menschen aus anderen Städten hängen, wenn sie herkommen und ihre Therapie machen.
Hanne-Lore: Du musst mal morgens hier an den Bahnhof gehen zum Methadonprogramm. Das ist der Hammer.
Stefan: Genau das wäre ja jetzt die nächste Frage: Wir hatten ja damals als wir Straßenzeitung gemacht haben, hatten wir viele „Junkies“ und die waren alle irgendwie nicht glücklich den ganzen Tag der Kohle hinterherzulaufen für den Schuss oder sowas. Das hat ebenfalls damit zu tun, dass die Substanzen illegal ist. Die dann auch meist gestreckt sind, wenn sie gekauft werden. Da gab es dann immer so Versuche Räume einzurichten, in denen Abhängige sich in einem sauberen Umfeld den Schuss setzen können.
Hanne-Lore: Das gibt es hier auch am Bahnhof.
Walter: Das ist das allerletzte diese Substitution. Das ist das allerletzte. Da werden Menschen als Versuchskaninchen benutzt. Die kriegen dann so Pillen wie Subotex und dann kommen die hey jetzt probieren wir nochmal was anderes. Fragen Sie mal jemanden, der auf Methadon war. Es ist schwerer von Methadon wegzukommen als vom Heroin. Die machen da richtig Asche mit. Die reiben sich richtig die Hände. Das ist keine Hilfe. Das ist die Leute noch weiter heruntermachen. Und dann kommen sie mit dem Fuck-Argument. Ja die Beschaffungskriminalität hat nachgelassen. Nee hat sie auch nicht. Heroin ist so billig geworden. Das kriegst du überall hinterhergepfeffert.
Stefan: Heroin ist billiger geworden?
Alle im Chor: Ja!
Walter: Du kannst hier losgehen und kannst für einen Zehner an der Ecke schießen.
Stefan: Ist das so?
Walter: Ja aber Holla. Nicht nur Heroin, Kokain, Amphetamin. Weißt du wie das bei uns abläuft in der Herberge? Da kommt der Sozialarbeiter. Da liegt der Spiegel auf dem Tisch mit dem Amphetamin drauf. Dann nimmt der Sozialarbeiter ein Röhrchen [ahmt das schnief geräusch nach], zieht sich erst einmal ne Nase und sagt ey das ist aber geiler Stoff. Was kosten der? Und wir müssen ja mal was gegen dein Drogenproblem machen. Ich hab gedacht ich beiß in den Tisch. Das nennt sich dann Sozialarbeiter. Aber sowas mag man auch nicht erzählen, weil man die nicht angreifen will. Ich möchte diesen Mann nicht angreifen.
Stefan: Dann müssen ja die Preise in den letzten Jahren echt erheblich gesunken sein.
Uwe: Absolut. Das ist ein absoluter Spottpreis. Vorher hatte die Drogenlobby das Monopol. Und jetzt hat es Ratiopharm übernommen.
Stefan: Das verstehe ich nicht.
Uwe: Das sind billigere Preise.
Hanne-Lore: Ja
Uwe: Da kannst du zwar zu Apotheke gehen und zum Arzt.
Stefan: Und das ist dann Heroin-ähnlich?
Uwe: Ja ein Ersatz.
Ellis: Methadon ist ja die chemische Droge, der chemische Ersatz, die genutzt wird, um Leute von Heroin herunterzukriegen, der aber trotzdem hochgradig abhängig macht.
Uwe: Runterzukriegen. Aber du machst ihn methadonsüchtig. Das ist tausendmal schlimmer wie wenn du auf H bist. Richtig drauf. Dann brauchst du acht Tage bis du richtig runterkommst. Bist du auf Methadon. Die ersten vier bis sechs Wochen hast du gar keine Lust aus dem Bett zu gehen zum scheißen. Das ist ratiopharm. Das ist geduldet in Deutschland.
Walter: Wenn du Bock hast, musst du mal versuchen einen Beipackzettel von Methadon oder Polamidol zu kriegen. Das ist ein Beipackzettel. Der ist vier DinA4 Seiten.
Hanne-Lore: Das ist eine Katastrophe.
Walter: Davon sind drei DinA4 Seiten nur Nebenwirkungen. Dass das Zeug deinen Körper kaputt macht bis du nicht mehr kannst.
Hanne-Lore: Subotex zum Beispiel. Da drehen die Leute richtig durch. Das vertragen die wenigsten. Die meisten werden auch aggresiv. Aggressionen und was da abgeht ist unglaublich. Und für mich ist das einfach den Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben. Das ist totaler Scheidreck was da abläuft. Und du kommst nie runter von der Sucht. Du wirst schön gehalten.
Walter: Du kommst doch da nicht raus. Du musst jeden Tag wieder in die Szene rein, weil du dir ja deinen Schluck abholen musst. Und jeden Tag hast du wieder das Ganze mit den drogensüchtigen um dich. Und dann werden die Pillen verscherbelt. Ey brauchst du Subo? Kostet vier Euro. Damit wird dann die Kohle gemacht, damit man sich davon ein Bier kaufen kann. Dann werden die Pillen wieder illegal verschoben.
Stefan: Ich kenne das von früher, dass Leute, die früher auf Methadon waren auch mit Methadon gehandelt haben. Aber wenn sich das so verschoben hat, dass die Preise im Keller sind erstens und das habe ich verstanden. Ihr sagt also das ratiopharm das ist der Oberbegriff. Die Firma hat Stoffe auf den Markt gebracht, die sehr ähnlich sind.
Walter: Ja.
Hanne-Lore: Nicht nur Ratiofarm. Viele sind dann hinterhergezogen. Das ist ein Oberbegriff.
Stefan: Das heißt dann du gehst zum Arzt und sagst du hast starke Schmerzen, dann kriegst du das Zeugs?
Alle: Ja!
Walter: Dann wirst du überwiesen an den Arzt für Suchtkranken, der dafür zugelassen ist. Das ist hier Frau Dr. Schxxx.
Uwe: Das macht auch jeder Arzt.
Walter: Ne die schickt dich dahin.
Uwe: Bei dem andere Arzt kriege ich alles.
Hanne-Lore: Aber du bist Schmerzpatient. Du bist offiziell ein Schmerzpatient.
Stefan: Und wieso würdest du dir solche Tabletten reinpfeifen?
Uwe schnaubt.
Stefan: Nein du nicht mehr.
Uwe: Ich hab das früher auch gemacht. Ich kann dir hier noch die Narben zeigen vom letzten Mal ne Überdosis. Die Tabletten soll man eigentlich nehmen, aber ich hab früher gefixt. Und wie die auf den Markt kamen und dann habe ich mir die halt warm gemacht und beim zweiten Druck war ich weg. Ja so mit Herzstrom das hat nicht gereicht. Dann Spritze ins Herz. Und jetzt bin ich wieder da. So nach dem vierten Mal habe ich gesagt: Leute ich höre jetzt auf damit. Ich wollte mich nie umbringen, aber es ist passiert.
Stefan: Und die Leute, die das machen, wo du sagst sie sind in der Unterbringung, die machen das deswegen, weil die sich sozusagen [klopft auf Holz] weil die einfach nur noch das Interesse haben…
Uwe: Nur nur noch. Weg von allem Scheiß. Zuballern zuballern. Morgens schon zuballern.Zurauchen. Morgens ganz locker einen Joint rauchen oder ein Bier, aber morgen schon subotex rein.
Hanne-Lore: Das ist wie in einer Parallelwelt.
Uwe: Mittags um zwölf noch eine Rohybnol es geht ja auf den Abend zu. Das hat sich so umgestellt, dass geht aber immer noch um diese Machtmonopole, die Heroin und Kokain was auch alles so in dieser Welt rumläuft. Die wollten sich das auch nicht abfangen lassen von irgendwelchen Konzernen wie ratiopharm. Beide verdienen sie dran das sie das eine verbieten dann können wir da noch eine Markt hochhalten. Das ist nur eine Spielerei mit Suchtkranken. Sonst nichts. Geldverdienerei und Spielerei. Was mit dem Mensch passiert, das interessiert keine Sau. Es zwingt sie keiner dazu das zu nehmen.
Walter: Die meisten Menschen sehen es nicht. Wenn wir mal eben spazieren gehen. Wir können hier vorne anfangen, dann gehen wir beide mal spazieren, dann zeige ich ich dir das . Dann siehst du überall die Tablettenverpackungen, wenn du genauer hinguckst. Du guckst in eine Ecke, da liegen dann die Spritzen rum. Überall liegen die kleinen Klemmbeutel-Tütchen rum hier in ganz Lüneburg. Wir können mal eine Runde gehen. Ich habe mit meiner Tochter hier, die eine Arbeit gemacht hat darüber. Die ist hier auf einer Waldorf-Schule. Da haben sie gesagt das können sie nicht veröffentlichen das sei zu hart. Überall an den Schulhöfen haben wir spritzen gefunden. Hier die Rauschgiftspritze Klarmatplatz das ist direkt neben der Schule. Das kriegen die seit zehn Jahren nicht in den Griff diese Szene da zu verlagern.
Uwe: Ja wo sollen sie es denn hinverlagern?
Walter: Dann müssen sie Räumlichkeiten schaffen für sowas.
Stefan: Naja ich komme aus Berlin und du bist ja auch in Berlin da war es lange Zeit so, dass z.B. am Zoo die Szene, wenn die in die Spichernstraße verlagert wurde. Dann haben sie nach zwei Jahren rausgefunden oh da ist eine Szene, dann haben sie da Razzien gemacht. Dann sind sie wieder hochgewandert zur Turmstraße. Und dann ist da die Szene. Die waren nicht wegzukriegen. Kotti. Ständig. Verlagert sich mal zum Görlitzer Bahnhof. Also offenbar ist es nicht möglich diese Szene tatsächlich wegzukriegen.
Alle: Nein.
Uwe: In keiner Stadt. Nirgendwo. Du kannst sie kurzfristig verbannen, aber dann suchen sie sich den nächsten Park.
Hasso: Die kriegst du nicht weg. In Berlin können sie es trotz vieler Polizisten nicht trockenlegen.
Stefan: Ne können sie nicht. Und die Leute sind dann Süchtige, die dann obdachlos werden oder sind das obdachlose, die dann süchtig werden?
Alle: beides.
Stefan: Also ich glaube, wenn sich jemand zudröhnt, dann – das hast du ja auch beschrieben mit den Leuten die saufen –, dass du dann an die Leute nicht mehr rankommst. Und wenn du jetzt sagst, dass die sich mit Tabletten dichtmachen und nur so abschalten, dann würden die sich für einen Treffpunkt auch nicht mehr interessieren.
Uwe: Das Thema ist dann durch.
Ellis: Das sind dann die, die man in der Herberge trifft, die komplett aufgegeben haben die nicht mehr hochkommen.
Uwe: Die wollen auch gar nicht mehr.
Ellis: Ohne Hilfe kommen die da sowieso nicht mehr raus und sind meistens schon so tief drin, dass sie eigentlich nur noch „gehen“.
Walter: Als ich aufgehört habe mit Heroin, das ist dreißig Jahre her als ich mir meinen letzten Druck gemacht habe. Da musste ich mich von Uelzen in den Zug setzen nach Kiel fahren, denn in Kiel war ein Arzt, der dann ich komme gar nicht mehr auf den Namen der Tabletten das war ein Hustenmedikament ein Kodein Medikament. Da musste man 20 Tabletten auf einmal nehmen, damit der Affe weggeht. Und seitdem diese Substitution. Hier gehen kleine Kinder, die sind gerade mal 18 Jahre hin und sagen ich hab ein Problem und dann kriegen sie das Problem, weil dann gehen sie in die Substitution und dann werden sie erst einmal richtig zugedröhnt. Weil gibt’s ja jeden Tag und das umsonst. Und die Ärzte reiben sich dafür natürlich die Hände, weil du jeden Tag in Behandlung bist. Und das lassen die sich sehr gut bezahlen. Ich möchte nicht wissen was die Krankenkassen dafür bezahlen müssen was so eine Substitution kostet.
Stefan: Ich frag nochmal nach. Das sind Leute, die auf diesen Drogen sind. Waren die vorhe hier (im Treff) und haben gesagt ich halte es hier nicht mehr aus oder sind die hier erst gar nicht hergekommen?
Uwe/Walter: Teils teils.
Uwe: Einige waren hier. Andere haben es auch hier nicht geschafft. Einige haben es geschafft. So wie ich. Und ein Teil ist auch wieder abgesprungen und denen ist das hier schon zuviel, dass sie sehen die Leute wollen auch helfen, aber ihnen sind die Hände gebunden oder die Mittel gestrichen. Oder sie können auch nur sagen: Mehr können wir nicht machen. In der Herberge oder wir melden dich da an bei dem Vermieter, aber da können wir gleich schon sagen, die nächsten Zwei Jahre sieht das schlecht aus und ist nichts frei. Das ist unterschiedlich. Einigen hat es geholfen, aber dem Großteil nein.
Walter: Den größten Fehler, den sie machen in der Substituion ist, dass sie alle über einen Kamm scheren. Wenn du dahinkommst und sagst du hast ein Problem mit Heroin, dann verlangen sie von dir totale Abstinenz. Das heißt du darfst kein Bier mehr trinken du solltest am besten noch aufhören zu rauchen und wehe du rauchst mal einen Joint, wobei dein größtes Problem ja eigentlich das Heroin ist und die dich einfach in Ruhe lassen sollen. Jeder Mensch geht vielleicht irgendwann mal ein Bier trinken, deshalb ist er nicht gleich ein Alkoholkranker. Und genau den Fehler machen sie. Die ziehen alle über einen Kamm. Das kann nicht klappen. Nur solange wie die Kohle fließt und die Krankenkassen zahlen, solange wird sich da nichts ändern. Solange die Junkies nicht auf die Straße gehen und demonstrieren – was wir nie erleben werden – weil die zu schäbig zu kaputt sind, um überhaupt noch irgendwas dazu zu setzen. Die sind alle durch. Zu 99 % sind sie durch. Du kannst sie nicht ballen oder bündeln und sagen wir sind eine Schlagkraft. Ich bin genug durch Deutschland gereist. Ich war unter vielen Brücken, an Bahnhöfen, ich kenne mich aus. Versuch mal nur einen hochzukriegen. Nur einen. Das wäre deprimierend so fertig sind die Menschen die können nicht mehr die wollen nicht mehr. Zu oft belogen zu oft reingefallen den Rest haben sie sich dann selbst gegeben. Den Rest das wird dann nach vorne gespielt: Selbst Schuld.
Hasso: Dir Stefan empfehle ich nur mal in Hannover das meggi anzugucken oder den Nordstadttreff in Hainholz. Ich verkehre dort absolut nicht, weil dann landest du automatisch in dem Drogensuff, weil es kann nicht sein, an beiden Position dass für ca 120 Besucher*innen. Das ist schon recht viel. Von diesen Leuten sind die meisten wirklich total fertig. Wegen ihrem Alkohol ich trinke auch gerne mal ein Bier abends aber so nein. Aber diese beiden Treffs solltest du dir angucken dann weißt du darüber Bescheid.
Hanne-Lore: Das Problem ist bei Heroin. Bei seinem Hilferuf setzt er sich gleich einen Schuss. Diese Situation wirst du auch haben. Deswegen hab ich das immer so empfunden, ich weiß nicht ob ich damit richtig liege, dass man sie dann nimmt und weg. Erstmal Entzug. Richtig knallharter Entzug. Und dann muss aber ich hab damals einen Kaltentzug gemacht ich hab ein dreiviertel Jahr gebraucht bis ich wieder normal denken schreiben und lesen konnte. Das war alles weg nach dem Entzug. Ich wusste nicht mehr wie ich heiße. Ich wusste nicht mehr wie alt ich bin nichts. Ich habe kaltentzogen muss ich dazu sagen. Wirklich ohne alles und das war tödlich. Mein Hausarzt damals hatte das gefilmt mit einer Super 8 Kamera und hat mir das gezeigt wie ich dastand und mich schier umgebracht habe. Die Schmerzen. Das kann man nicht beschreiben. Das ist ein Höllentrip, den man da mitmacht. Aber anschließend das war das faszinierende. Als ich das erste Mal wieder aus der Haustür bin, bin ich wie von einem Magnet angezogen worden von der Szene. Direkt wurde ich daraufhin gezogen. Ich konnte gar nicht anders. Das war ein richtiger Automatismus. Selbst nach dieser Zeit und damals hat mir jemand auf die Schulter geklopft und hat gesagt gehst du mit mir einen Saufen und dann war eine Suchtverlagerung angesagt. Aber der hat mir aus der heutigen Sicht mein Leben gerettet. Die Sucht die über Heroin und Subotex und den ganzen Scheißdreck läuft, die kannst du nicht einfach drei Tage in der Klapsmühle runterkriegen. Das läuft nicht. Die Therapien sind ja deshalb damals so veranschlagt wurden, dass sie mindestens ein bis zwei Jahre gehen bis du überhaupt da draußen wieder zurechtfinden kannst und du hast ein Päckle zu tragen.
Uwe: Die Gelder wurden alle gestrichen. Absolut. Heute sagt man zu einer Langzeittherapie 12 Wochen. Die erste Langzeittherapie, die ich schon gemacht habe hat 18 Monate gedauert und hat auch nicht sehr viel gebracht für ein bisschen nehmen. Ich hab dann auch weitergemacht, aber ich leb noch hurra.
Ellis: Aber was waren für euch die entscheidenden Momente, die euer Leben verändert haben. Bei dir Uwe war es die Arbeit in der Selbstvertretung.
Uwe: Das war das A und O seit 2016. Hätte ich dieses Plakat nicht gesehen, würde ich heute nicht mehr leben. Ich sag immer Zufall, aber das ist kein Zufall. An diesem Tag habe ich die richtigen Menschen kennengelernt, die ich gebraucht habe, um jetzt hier zu sitzen. Die Menschen genau die am Bahnhof schon angefangen mit einem kleinen Penner. Da wurde dann gesagt es gibt dort keinen Alkohol. Und da dachte ich schon ich fahr wieder nach Hause, dann der andere mit seinem langen Bart: der erzählt nur quatsch, geh da mal hin und dann habe ich Doktor Schneider und den Rest gleich an einem Tisch kennengelernt. Und ich war direkt eingespannt. Es war interessant und seitdem bin ich dabei und es macht mir Spaß. Ich muss zwar dazu sagen, dass ich immernoch trinke in Maßen. Aber ohne das würde ich nicht mehr leben.


Leserbrief von Dieter Koschel (Lüneburg):

Sehr geehrte Damen und Herren!

Als Leiter der Einrichtung Herbergeplus in Lüneburg möchte ich mich zu dem von Ihnen veröffentlichten Beitrag – Weitblick trifft auf…Selbstvertretung wohnungsloser Menschen – und das diesbezügliche Interview vom 18.02.2020 äußern :

In der Herberge gibt es keine Sozialarbeiter, die so agieren, wie Herr W. das beschrieben hat. Die Behauptung, ein Sozialarbeiter würde in sein Zimmer kommen und dort eine Linie Koks ziehen, ist einfach absurd und falsch!

 Ich möchte richtigstellen, dass wir hier eine suchtakzeptierende Grundhaltung zu unseren Bewohnern praktizieren, schließe aber vehement aus, dass Mitarbeiter gemeinsam mit Bewohnern Drogen konsumieren.

Wir bemühen uns sehr , allen Wohnungslosen eine unterstützende und wertschätzende Arbeit entgegen zu bringen und bedauern, dass einzelne Menschen wie Herr W. das völlig anders erleben, so wie er es am Anfang des Interviews geschildert hat.

(Bezüglich der Beurteilung der Lüneburger Substitution habe ich auch eine abweichende Haltung , kann die Äußerungen im Interview aber so als „Walters“ persönliche Meinung belassen.)

Können Sie meine Mail als „Leserbrief“ so veröffentlichen oder welche Möglichkeit besteht sonst ?

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Koschel
Leitung Fachbereich Wohnen und Unterkunftssicherung
Lebensraum Diakonie e.V.
HERBERGEplus.
Beim Benedikt 11a
21335 Lüneburg

Selbstvertretung wohnungsloser Menschen e.V.Logo Selbstvertretung 2020

  • Vereinsanschrift
    Selbstvertretung wohnungsloser Menschen e.V.
    Deckertstr. 20
    D - 27259 Freistatt

  • Koordinierungsstelle der Selbstvertretung (Modellprojekt)
    Deckertstr. 20
    D - 27259 Freistatt
    +49 5448 88555
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

  • Mitgliedsantrag
    als PDF-Datei: Formular.pdf
    als word-Datei: Formular_Mitgliedsantrag.doc

Vorstandsmitglieder

  • Carsten Schwarzer (Herzogsägmühle)
  • Corinna Lenhart (Pforzheim)
  • Hanne-Lore Schuh (Lüneburg)
  • Karsten Dunzweiler (Mainz)
  • Lutz Schmidt (Herzogsägmühle)
  • Regina Amer (Wien)
  • Uwe Eger (Lüneburg)

Regionalgruppen

  • Regionalgruppe Nord
    Koordinator*innen Michael (Berlin) Roderich (Berlin)
  • Regionalgruppe Mitte
    Koordinator*innen Ilse (Köln), Karsten (Mainz)
  • Regionalgruppe Süd
    Koordinator*innen Thomas (xxx), n.n. (Herzogsägmühle)

Mitglieder

  • laut Satzung nur Menschen, die wohnungslos, von Wohnungslosigkeit bedroht oder wohnungslos gewesen sind

Fördermitglieder

  •  Menschen und juristische Personen, die den Verein unterstützen möchten

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen "Selbstvertretung wohnungsloser Menschen". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz "e. V.";
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Freistatt. Der Verein wurde am 09.10.2019 errichtet.
  3. Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral; er wendet sich gegen jegliche unmittelbare und mittelbare Diskriminierung aufgrund der Herkunft, Religion, Nationalität oder der sexuellen Identität oder einer Behinderung eines Menschen.

§ 2 Geschäftsjahr

  1. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 3 Zweck des Vereins

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).
  2. Zweck des Vereins ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) und die Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO).
  3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
    a) die Förderung von Selbstorganisation, Selbstvertretung und Selbsthilfe wohnungsloser, von Wohnungslosigkeit bedrohter und ehemals wohnungsloser Menschen,
    b) die Förderung und Organisation von Versammlungen und Netzwerktreffen,
    c) Hilfe bei dem Aufbau von überregionalen, regionalen und thematischen Gruppen,
    d) Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung wohnungsloser, von Wohnungslosigkeit bedrohter und ehemals wohnungsloser Menschen,
    e) die Schaffung und Förderung politischer Wahrnehmungsfähigkeit, politischen Engagements und Verantwortungsbewusstseins,
    f) die Förderung von ehrenamtlichen Unterstützungsnetzwerken für wohnungslose, von Wohnungslosigkeit bedrohter und ehemals wohnungslose Menschen,
    g) Projekte zur Prävention und Überwindung von Armut, Ausgrenzung, Missbrauch, Entrechtung und Wohnungslosigkeit,
    h) die Verbesserung konkreter Lebenssituationen von wohnungslosen, ehemals wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen,
    i) Förderung des bürgerschaftlichen Engagements.

§ 4 Selbstlose Tätigkeit

  1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 5 Mittelverwendung

  1. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 6 Verbot von Begünstigungen

  1. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 7 Erwerb der Mitgliedschaft/ der Fördermitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die wohnungslos, von Wohnungslosigkeit bedroht oder wohnungslos gewesen ist und sich für dieVerwirklichung der Ziele des Vereins einsetzt und dessen Satzung anerkennt. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
  2. Fördermitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins und dessen Satzung anerkennt. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

§ 8 Beendigung der Mitgliedschaft /Fördermitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft bzw. Fördermitgliedschaft endet
    a) mit dem Tod des Mitglieds bzw. Fördermitglieds,
    b) durch freiwilligen Austritt,
    c) durch Streichung von der Mitgliederliste bzw. Fördermitgliederliste,
    d) durch Ausschluss aus dem Verein,
    e) durch Auflösung des Vereins.
  2. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.
  3. Ein Mitglied bzw. Fördermitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste bzw. Fördermitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im Rückstand ist. Die Streichung ist dem Mitglied bzw. dem Fördermitglied in Textform (auch per E-mail) mitzuteilen.
  4. Ein Mitglied bzw. Fördermitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied bzw. Fördermitglied Gelegenheit zu geben, sich persönlich zu rechtfertigen. Eine etwaige schriftliche Stellungnahme der bzw. des Betroffenen ist in der Mitgliederversammlung zu verlesen.

§ 9 Mitgliedsbeiträge

  1. Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben.
  2. Die Höhe des Jahresbeitrages und dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.

§ 10 Organe des Vereins

  1. Organe des Vereins sind:
    a) der Vorstand
    b) die Mitgliederversammlung
    c) die Koordinierendenversammlung

§ 11 Regionalgruppen

  1. Der Verein bildet Regionalgruppen.
  2. Die Mitglieder können sich einer Regionalgruppe zuordnen.
  3. Über die Anzahl und räumliche Zuordnung der Regionalgruppen entscheidet die Mitgliederversammlung.
  4. Jede Regionalgruppe wählt aus seiner Mitte eine/n Koordinator/in und eine Vertretung für die Dauer von zwei Jahren.
  5. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Koordinator/in.

§ 12 Der Vorstand

  1. Der Vorstand wird gebildet aus drei vorsitzenden Vorstandsmitgliedern sowie bis zu vier weiteren Vorstandsmitgliedern. Sie bilden den Vorstand gemäß § 26 BGB.
  2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten, von denen mindestens einer ein vorsitzendes Vorstandmitglied sein muss.
  3. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte drei vorsitzende Vorstandsmitglieder.
  4. Der Vorstand kann nach § 30 BGB einen oder mehrere Geschäftsführer bestellen. Sein/ ihr Aufgabenbereich und der Umfang seiner/ihrer Vertretungsmacht werden bei der Bestellung festgelegt. Der/ die Geschäftsführer ist/ sind beratendes Mitglied im Vorstand.
  5. Der Vorstand kann beratende Mitglieder berufen. Diese haben kein Stimmrecht.
  6. Der Vorstand und der erweiterte Vorstand geben sich eine Geschäftsordnung, die von der Mitgliederversammlung zu bestätigen ist.
  7. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren, vom Tage der Wahl an gerechnet, gewählt. Das Vorstandsmitglied bleibt jedoch bis zur nächsten Vorstandswahl im Amt.
  8. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.
  9. Abweichend zu § 12 Abs. 3 werden die vorsitzenden Vorstandsmitglieder auf der Gründungsversammlung von den Gründungsmitgliedern gewählt.

§ 13 Beschlussfassung des Vorstands

  1. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen, die von einem der vorsitzenden Vorstandsmitglieder schriftlich oder telegrafisch unter Angabe der Tagesordnung einberufen werden. In jedem Fall ist eine Einberufungsfrist von einer Woche (7 Tagen) einzuhalten. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Vorstandsmitglieder, darunter mindestens zwei vorsitzende Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
  2. Die Vorstandssitzung leitet ein vorsitzendes Vorstandsmitglied . Die Beschlüsse des Vorstands sind zu Beweiszwecken zu protokollieren und vom Sitzungsleiter zu unterschreiben.
  3. Ein Vorstandsbeschluss kann auf schriftlichem Wege gefasst werden, wenn kein Vorstandsmitglied dem Umlaufverfahren widerspricht.
  4. Vorstandssitzungen sind grundsätzlich für alle Vereinsmitglieder und Fördermitglieder öffentlich, die Ergebnisse der Vorstandssitzungen sind allen Mitgliedern und Fördermitgliedern bekannt zu machen.

§ 14 Die Mitgliederversammlung

  1. In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied Stimmrecht sowie aktives und passives Wahlrecht.
  2. Fördermitglieder sind auf der Mitgliederversammlung anzuhören, sie haben kein aktives und kein passives Wahlrecht.
  3. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:
    a) Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes.
    b) Entgegennahme der Berichte von Regional- und thematischen Arbeitsgruppen sowie aus Gremien.
    c) Entlastung des Vorstandes.
    d) Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Jahresbeitrages.
    e) Genehmigung des Haushaltsplanes.
    f) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes.
    g) Beschlussfassung über Schwerpunkte und wichtige Vorhaben des Vereins.
    h) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins.

§ 15 Die Einberufung der Mitgliederversammlung

  1. Mindestens einmal im Jahr soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden.
  2. Der Vorstand ist gehalten, Zeit und Ort der Mitgliederversammlung so zu wählen, dass möglichst viele Mitglieder an der Versammlung teilnehmen können, z.B. am Rande von ohnehin stattfindenden Tagungen oder Versammlungen. Darüber hinaus ist der Vorstand gehalten, die Mitglieder in geeigneter Weise bei der Anreise zur Mitgliederversammlung zu unterstützen.
  3. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen durch gewöhnlichen Brief oder elektronische Post (E-Mail) unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Werktages. Das Einladungsschreiben gilt als dem Mitglied zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.

§ 16 Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet, es sei denn, die Mitgliederversammlung beschließt etwas Anderes.
  2. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen. Für das Protokoll ist der Vorstand zuständig, es sei denn, die Mitgliederversammlung beschließt etwas Anderes.
  3. Die Art der Abstimmung bestimmt die Mitgliederversammlung. Die Abstimmung muss geheim durchgeführt werden, wenn ein Drittel der bei der Abstimmung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt. Personenwahlen finden grundsätzlich geheim statt.
  4. Die Mitgliederversammlung ist öffentlich, es sei denn, die Mitgliederversammlung beschließt etwas Anderes.
  5. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 20 Mitglieder oder 50% der Mitglieder anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von 12 Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen; diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Hierauf hat der Vorstand in der Einladung hinzuweisen.
  6. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben dabei außer Betracht. Zur Änderung der Satzung (einschließlich des Vereinszweckes) ist jedoch eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen, zur Auflösung des Vereins eine solche von vier Fünftel erforderlich.
  7. Für die Wahlen gilt Folgendes: Hat im ersten Wahlgang kein Kandidat bzw. keine Kandidatin die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten statt, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben.
  8. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Es soll folgende Feststellungen enthalten: Ort und Zeit der Versammlung, die Person des Versammlungsleiters und des Protokollführers, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Tagesordnung, die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung. Bei Satzungsänderungen ist die zu ändernde Bestimmung anzugeben.

§ 17 Nachträgliche Anträge zur Tagesordnung

  1. Jedes Mitglied kann beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Über die Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung beschließt die Mitgliederversammlung.
  2. Satzungsänderungen, die Auflösung des Vereins sowie die Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern können nur beschlossen werden, wenn die Anträge den Mitgliedern mit der Tagesordnung angekündigt worden sind.

§ 18 Außerordentliche Mitgliederversammlungen

  1. Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Drittel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird.

§ 19 Die Koordinierendenversammlung

  1. Die Koordinierendenversammlung berät den Vorstand. Tagesordnungspunkte für die Mitgliederversammlung, die auf der Koordinierendenversammlung beschlossen wurden, sind vom Vorstand auf die Tagesordnung der Mitgliederversammlung zu setzen.
  2. Die Koordinierendenversammlung besteht aus den Koordinatoren/innen und stellvertretenden Koordinatoren/innen der Regionalgruppen.
  3. Die Koordinierendenversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit.
  4. Die Koordinierendenversammlung kann beratende Mitglieder berufen. Diese haben kein Stimmrecht.
  5. Bei Koordinierendenversammlungen ist der Vorstand anwesenheitsberechtigt. Dieser hat kein Stimmrecht.
  6. Die Koordinierendenversammlung soll mindestens einmal jährlich im Vorfeld der Mitgliederversammlung stattfinden.
  7. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen durch gewöhnlichen Brief oder elektronische Post (E-Mail) unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Werktages. Das Einladungsschreiben gilt als dem Mitglied zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.

§ 20 Auflösung des Vereins und Anfallberechtigung

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Stimmenmehrheit von vier Fünfteln beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind zwei Vorstandsmitglieder gem. § 26 BGB gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend für den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.
  2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stiftung Bethel, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

§ 21 Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Beschluss der Satzung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit dieser Satzung im Übrigen unberührt.

Die vorstehende Satzung wurde auf der weiteren Gründungsversammlung am 05.02.2020 in Freistatt errichtet.

Uwe Eger, Karsten Dunzweiler, Carsten Schwarzer, Ilse Kramer, Roberto Furgol, Jürgen Schneider, Regina Amer, Lutz Schmidt, Hanne-Lore Schuh und weitere Gründungsmitglieder des Vereins

2020.04.22. BERLIN – 10 Punkte Soforthilfeplan

#LeaveNoOneBehindNowhere [Anmerkung #]

Obdachlose und wohnungslose Menschen mit und ohne Migrations- oder Fluchtgeschichte schützen jetzt – drohende Katastrophen verhindern!

2020.04.23_BERLIN_Wohnunglosigkeit_Soforthilfeplan.pdf

2020.04.26_Corona_Soforthilfeplan_Flyer_Onlinepodium.pdf

Berlin - 10 Punkte Nothilfeplan

An
Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales
Dilek Kalayci, Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

Zur Kenntnisnahme an den Regierenden Bürgermeister, an die Bezirksbürgermeister*innen, an den Finanzsenator Matthias Kollatz und die Fraktionen von CDU, FDP, LINKEN, Grünen und SPD im Abgeordnetenhaus von Berlin.

Wir fordern die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung auf, umgehend einen schnellen Soforthilfeplan zur geeigneten Unterbringung obdachloser und wohnungsloser Menschen mit und ohne Migrations- oder Fluchtgeschichte zum Schutz vor der Coronapandemie umzusetzen, die den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes und des Arbeitsministeriums für Sammelunterkünfte entspricht. Dazu müssen ungeeignete Massenunterkünfte geschlossen und stattdessen Ferienwohnungen, Businessapartments und Hotels genutzt werden. Zur Umsetzung muss auch unverzüglich die schon lange geplante gesamtstädtische Steuerung zur bedarfsgerechten Unterbringung wohnungsloser Menschen realisiert werden.

Wir laden Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, sowie Dilek Kalayci, Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung zu einem Onlinepodium zu unserem 10 Punkte-Soforthilfeplan am Mittwoch, den 29.04.2020 um 10:30 Uhr ein.

 Berlin, 22.04.2020, 00:00 Uhr

1. Das Problem

In Berlin sind mindestens 50.000 [Beleg 1] wohnungslose Menschen mit und ohne Migrations- oder Fluchtgeschichte in zwangsgemeinschaftlichen Massenunterkünften untergebracht. Weitere tausende Menschen sind obdachlos auf der Straße: 1.976 wurden in der sogenannten „Nacht der Solidarität“ am 29.01.2020 erfasst, die tatsächliche Zahl ist weitaus höher, weil viele obdachlose Menschen nicht aufgefunden wurden oder sich bewusst der Zählung entzogen haben.

Auf der Straße lebende Menschen sind im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie eine medizinisch hoch gefährdete Bevölkerungsgruppe mit eingeschränktem Zugang zum Gesundheitssystem. Verschärfend kommt hinzu:

  • Die Essensversorgung durch Tafeln und Suppenküchen ist stark reduziert,
  • Einnahmen durch Flaschensammeln, Betteln oder Zeitungsverkauf sind kaum noch zu erzielen,
  • Hygieneregeln sind so gut wie gar nicht einzuhalten.
  • Weil Einrichtungen geschlossen sind, fehlen Duschgelegenheiten
  • Der Zugang zu WLAN und Internet und das Aufladen von Smartphones ist kaum noch möglich, die Kommunikation wird extrem eingeschränkt.
  • Rassistische Übergriffe gegen Menschen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte und ohne Obdach haben sich nach Berichten von Opfern vermehrt.

„Stay at home!“ ist für auf der Straße lebende Menschen nicht möglich.

Eine Übertragung von Corona-Viren ist durch die besonderen Bedingungen in den Einrichtungen für untergebrachte wohnungslose Menschen mit und ohne Migrations- oder Fluchtgeschichte kaum einzudämmen, Sammelunterkünfte sind in dieser Situation eine Katastrophe.

Die Kältehilfe und Massenunterkünfte für Wohnungslose mit und ohne Migrations- oder Fluchtgeschichte bieten keinen ausreichenden Pandemie-Schutz. Sie dienen im Gegenteil sogar als Brandbeschleuniger zur rapiden Virusverbreitung. Mehrbettzimmer, Gemeinschaftsküchen, Speisesäle und gemeinsame Sanitäranlagen sind in dieser Situation unzumutbar. Die Unterbringungen auf engstem Raum verunmöglichen die Corona-Verordnung von Berlin umzusetzen z.B. einen Abstand von mind. 1,5 m einzuhalten.

Quarantänemaßnahmen in zwangsgemeinschaftlichen Massenunterkünften, die damit einhergehende Gefahr der weiteren Ausbreitung des Virus unter den Bewohner*innen und die daraus resultierenden berechtigten Ängste der betroffenen Menschen sind ein soziales Pulverfass, in dem massive (Re)Traumatisierungen, Gewalttaten und Übergriffe drohen.

Auf der anderen Seite gibt es aus der Zivilgesellschaft viele spontane, kreative und unkonventionelle Ansätze, obdachlose Menschen zu unterstützen. Das sollte unterstützt aber auch kritisch begleitet werden. Was nützt der beste Gabenzaun, wenn es keine Unterbringung im Einzelzimmer gibt?

Seit unserer gemeinsamen Pressemitteilung Menschenleben schützen! Massenunterkünfte auflösen! Wohnungen statt Lager! vom 07.04.2020 [Beleg 2] ist in Berlin wenig passiert.

Politik, Verwaltung, Träger der Wohnungslosenhilfe und die Zivilgesellschaft sind aufgefordert, jetzt gemeinsam zu handeln. Wir haben den Eindruck, dass viele Menschen, die in Politik und Behörden Verantwortung tragen, in diesen Krisenzeiten einfach abgetaucht sind, statt erreichbar zu sein und Initiative zu ergreifen.

Wir können nicht warten, bis die Zahl der Ansteckungen in den Massenunterkünften und auf der Straße explodiert und wohnungslose Menschen aufgrund ihrer besonderen Lebenslage mit dem Tod bedroht sind und somit der bisherige Erfolg der Pandemiebekämpfung für alle in Frage gestellt wird.

Das bisherige Krisenmanagement des Senats für Sammelunterkünfte und Obdachlosenunterbringung hat schwerwiegende Mängel, wie zahlreiche Beispiele zeigen.

 2. Was jetzt zu tun ist

Wir möchten mit unserem 10 Punkte Plan konkret erläutern, was in Berlin jetzt geschehen muss, um obdachlose und wohnungslose Menschen mit und ohne Migrations- oder Fluchtgeschichte umgehend zu schützen.

1. Das Infektionsschutzgesetz gilt auch für obdachlose und wohnungslose Menschen mit und ohne Migrations- oder Fluchtgeschichte unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus! [Anmerkung]

Deshalb sind alle Menschen, die ohne Obdach auf der Straße oder in Sammelunterkünften mit Gemeinschaftsbädern und/oder -küchen leben, krisenbedingt sofort in Wohnungen, registrierten Ferienwohnungen oder Businessappartments unterzubringen. Die Lagerpflicht für Geflüchtete muss sofort aufgehoben werden (vgl. § 49 Abs. 2 AsylG).
Falls diese Wohnungen und Appartements nicht ausreichen, sind die Menschen möglichst in Hotels mit Appartmentstruktur (individuelle Bad- und Küchenausstattung in Aparthotels), ggf. auch in Hotels mit Zimmern mit eigenem Bad unterzubringen, dabei muss eine niedrige Bewohner*innendichte pro Hotel gewährleistet werden.
Eine umfassende Versorgung ist sicherzustellen, dazu gehört im Bedarfsfall auch eine betreute Drogenabgabe. Für wohnungslose oder obdachlose Menschen mit Behinderungen müssen barrierefreie Ferienwohnungen, Businessappartments oder Hotels garantiert werden. Vorrangig müssen besonders vulnerable Personengruppen und Familien in Appartments untergebracht werden. Alle Unterbringungsformen müssen menschenwürdige und angemessene Qualitätsstandards mit Blick auf Ausstattung, Bausubstanz, Hygiene u.a. erfüllen und unter der Prämisse „Keine Profite mit der Not der Menschen“ angemietet werden.

2. Einzelunterbringung statt Mehrbettzimmer

Das Festhalten am Zusammenlegen nicht in einer Partnerschaft oder Familie zusammenlebender Personen in Doppel- und Mehrbettzimmern in der Corona-Krise verstößt gegen das Abstandsgebot. Alleinstehende dürfen daher nur in Einzelzimmern bzw. -appartments untergebracht werden. Dies schreibt auch der am 16.04.2020 veröffentlichte „Arbeitsschutzstandard COVID 19“ des Bundesarbeitsministeriums BMAS als Infektionsschutzmaßnahmen für Sammelunterkünfte ausdrücklich vor: „Grundsätzlich ist eine Einzelbelegung von Schlafräumen vorzusehen. Eine Mehrfachbelegung von Schlafräumen ist grundsätzlich nur für Partner bzw. enge Familienangehörige statthaft. Es sind zusätzliche Räume zur frühzeitigen Isolierung infizierter Personen vorzusehen.“ [Beleg 3]

3. Individuelle Quarantänen statt Gesamtquarantänen

Wenn in Sammelunterkünften Quarantänemaßnahmen nötig werden, dann sind diese stets als individuelle Einzelquarantänen für Erkrankte und ihre identifizierten Kontaktpersonen in abgeschlossenen Wohneinheiten und Appartments zu realisieren. Zwangs-Quarantänen für komplette Unterkünfte sind unbedingt zu vermeiden, weil sie die Ausbreitung des Virus noch befördern können, statt sie zu begrenzen. Es ist nach § 30 IFSG auch rechtlich unzulässig, Kranke, Ansteckungsverdächtigte und Gesunde gemeinsam in einer Sammelunterkunft für Flüchtlinge unter Quarantäne zu stellen. [Beleg 4] Siehe dazu ausführlich das Positionspapier des Flüchtlingsrates Berlin, „Infektionsschutz und Quarantänemaßnahmen für Geflüchtete in Sammelunterkünften menschenrechtskonform umsetzen“ [Beleg 5]

4. Kältehilfe übergangsweise fortführen

Kältehilfe ist für Zeiten der Pandemie ungeeignet. Die Kältehilfe ist aber als Notlösung so lange weiter zu führen und zu finanzieren, bis die Menschen in Wohnungen, Appartments oder zumindest Hotels untergebracht werden können. Dabei gilt: Die Einrichtungen müssen auch tagsüber offen stehen und den Corona-bedingten Verhaltensregeln angepasst werden. Besondere Teilgruppen (Frauen, Menschen mit Hund, Familien, Alkohol- und Drogenabhängige, psychisch Kranke und Behinderte usw.) sind dabei zu berücksichtigen. Mitarbeiter*innen der Kältehilfe sollen bei der Umsetzung der Vorschläge eingebunden und auch bei veränderten Angeboten weiter beschäftigt werden.

5. Schutz von obdachlosen und wohnungslosen Menschen mit und ohne Migrations- oder Fluchtgeschichte und Mitarbeiter*innen sicherstellen

Auch Haupt- und ehrenamtlich Arbeitende in den Einrichtungen müssen geschützt werden. Das betrifft die Ausrüstung mit Desinfektionsmitteln und Schutzkleidung, die Aufklärung über Gefahren sowie der Schutz vor Überlastung. Eine angemessene Bezahlung ist zu gewährleisten.

6. Rahmenbedingungen schaffen

Senat und Abgeordnetenhaus müssen die Finanzierung dieser Maßnahmen sicherstellen (Rettungsschirm für wohnungslose Menschen) und soweit nötig die rechtlichen Voraussetzungen schaffen. Die Sozialsenatorin muss zusammen mit den Stadträt*innen der Bezirke, den Trägern der Wohnungslosenhilfe und Trägern der Unterbringungen von Geflüchteten die inhaltliche Koordinierung übernehmen und die erforderliche sachliche, räumliche und personelle Ausstattung bereitstellen.
Wir sind uns der unterschiedlichen Zuständigkeiten im Land Berlin bewusst. Allerdings ist die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Integration für die Lenkung und Führung zuständig – insbesondere in der Krise. Die Bezirksämter mit ihren Verwaltungen sind in einer ausführenden Position. Die Verantwortung, ein Soforthilfeprogramm zu entwickeln und umzusetzen, darf nicht auf die Bezirke abgewälzt werden.
Die von SenIAS seit zwei Jahren vorbereitete „Gesamtstädtische Steuerung zur Unterbringung wohnungsloser Menschen“ muss unverzüglich umgesetzt werden. Schon Im r2g-Koalitionsvertrag von 2016 wurde die Entwicklung einer gesamtstädtischen Steuerung zur bedarfsgerechten Unterbringung von Wohnungslosen unabhängig von ihrer Herkunft als Richtlinie des Regierungshandelns vereinbart. [Beleg 6] Um Qualitätsstandards sicherzustellen und schneller und effizienter auf Notsituationen hinsichtlich der Unterbringung reagieren zu können, sollte das zentrale Belegungsmanagement bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales liegen. Der im Juni 2018 gefasste Senatsbeschluss [Beleg 7] ist bis heute nicht realisiert worden. Die Planungen der Arbeitsgruppe sind laut Zeitplan längst abgeschlossen. Die sofortige Umsetzung ist als Krisenmaßnahme überfällig.

7. Krisenstab einrichten zur Umsetzung von Hilfemaßnahmen

Die Sozialsenatorin muss jetzt einen Krisenstab einberufen, um die notwendigen Maßnahmen mit Bezirksbürgermeistern, Sozialstadträten und LAF abzustimmen. Träger der Wohnungslosenhilfe, der Unterbringungen von Geflüchteten, Wissenschaftler*innen, und Initiativen und Gruppen der Selbstvertretung Wohnungsloser mit und ohne Migrations- oder Fluchtgeschichte sollen zur fachlichen Unterstützung hinzugezogen werden. Ziel soll es sein sich über die Lage, die Probleme und den Hilfebedarf zu informiert, schnell geeignete Lösungen im Sinne unseres Positionspapiers umzusetzen und dabei transparent und öffentlich zu agieren.

8. Lösungsstrategien entwickeln

Auch unkonventionelle und unübliche Lösungsstrategien zum Schutz der Menschen sollen aufgenommen, geprüft und bei Eignung vorbehaltlos umgesetzt werden. In der „Nacht der Solidarität” Ende Januar 2020 waren mehrere tausend Menschen eingebunden. Diese Bereitschaft zum Engagement könnte reaktiviert werden.

9. Problembewusstsein und Transparenz bei den Einrichtungen

Von Problemen in den Einrichtungen haben wir erst durch Hilferufe der dort Untergebrachten erfahren. Daher fordern wir: Träger, Einrichtungen, Projekte der Wohnungslosenhilfe dürfen Probleme nicht verschweigen, sondern müssen regelmäßig und transparent über die Umsetzung der Corona-Regeln, auftretende Probleme und benötigte Unterstützungsbedarfe berichten.

10. Berichterstattung zur Lage der obdach- und wohnungslosen Menschen mit und ohne Migrations- oder Fluchtgeschichte in Berlin

Wir benötigen eine regelmäßige, wöchentliche koordinierte und transparente Berichterstattung des Senats und der Bezirke zur Situation obdachloser und wohnungsloser Menschen mit und ohne Migrations- oder Fluchtgeschichte angesichts der Corona-Pandemie.

Recht auf Wohnen - Bezahlbare Wohnungen für alle

Unsere grundlegende Forderung nach angemessenen und bezahlbaren Wohnungen für alle bleibt davon unberührt. Sie muss während und nach der Krise umgesetzt werden, denn eine eigene Wohnung ist ein Menschenrecht und notwendige Voraussetzung der Gesundheitsvorsorge.

Der Regierende Bürgermeister fordert von den Berliner*innen: „Jetzt geht es darum, zusammenzustehen und diese Krise gemeinsam zu bewältigen.“ [Beleg 8]
Wir sagen: Das gilt auch für obdachlose und wohnungslose Menschen mit und ohne Migrations- oder Fluchtgeschichte! Seien Sie solidarisch!

3. Autor*innen

Mitgewirkt an diesem Positionspapier haben neben der Selbstvertretung wohnungsloser Menschen Vertreter*innen folgender Organisationen und Initiativen (alphabetisch): AK Wohnungsnot, Berliner Obdachlosenhilfe, Bündnis Solidarische Stadt, Flüchtlingsrat Berlin und We’ll Come United Berlin und Brandenburg.

4. Kontakt

  • wird noch bekannt gegeben

5. Unterstützer*innen (wird fortlaufend erweitert und ergänzt)

Anmerkungen

  • Anmerkung zu #LeaveNoOneBehindNowhere: Unser Bündnis ist solidarisch mit den Geflüchteten in den unmenschlichen Lagern an den europäischen Außengrenzen die sofort evakuiert werden müssen. Dort wie hier kämpfen wir für das Recht auf Gesundheit und Wohnen für alle Menschen.

  • Anmerkung: Es geht um den praktischen Schutz aller Menschen, die hier leben, arbeiten und soziale Netzwerke haben. Bei allen von uns geforderten Lösungen muss sichergestellt sein, dass im Zuge der Unterstützung kein akutes oder zukünftiges Risiko der Verfolgung oder Abschiebung entsteht. Von einer Überprüfung des Aufenthaltsstatus und einer Ausweispflicht ist daher abzusehen.

#LeaveNoOneBehindNowhere

7. Wo bleibt der Rettungsschirm für diese Menschen?

Sie warten seit 5 Wochen.
Beispiele für ein oft verfehltes Krisenmanagement

Erstaufnahmeeinrichtung Charlottenburg
Am 10. März wurde eine im Auftrag des Berliner Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) vom DRK betriebene Unterkunft für 135 Asylsuchende in einem ehemaligen Hotel in Charlottenburg vollständig unter Quarantäne gestellt. Die Bewohner*innen wurden – wie in Erstaufnahmeinrichtungen üblich - zu Abschreckungszwecken nach § 47 AsylG iVm § 3 AsylbLG mit „Vollverpflegung“ versorgt. Das Essen gab es in einem Speisesaal, wo es zu Kontakten der Bewohner*innen untereinander kam, was als Begründung für die Gesamtquarantäne diente. Alle Bewohner*innen durften während der Quarantäne ihre Zimmer, die über individuelle Bäder verfügten, nicht mehr verlassen. Es wurde täglich Fertigessen geliefert und vor die Zimmertür gestellt. Nach 14 Tagen wurde die Quarantäne aufgehoben.

Tempohome Treptow-Köpenick
Am 17. März wurde wegen zwei infizierter Personen für eine im Auftrag des LAF betriebene Unterkunft mit über 200 Bewohner*innen vom Gesundheitsamt des Bezirks eine Gesamtquarantäne angeordnet. In dem „Tempohome“ bilden jeweils 3 Container ein 40 m2 großes Appartement mit Dusche, WC, Kochnische und Schlafräumen für zusammen bis zu 4 Personen, so dass ansich eine Quarantäne der konkret betroffenen Appartements (einschließlich der Kontaktpersonen) ausgereicht hätte.
Die Bewohner*innen erhielten vom LAF ein Schreiben, dass sie „bis auf weiteres“ unter Quarantäne stehen. Einen Quarantänebescheid des Gesundheitsamtes zu Grund und Dauer der Quarantäne bekamen sie nicht. Wegen mehrfacher Wechsel der Teams erhielten die Bewohner*innen kaum Beratung und Unterstützung etwa bei der Benachrichtigung ihrer Arbeitgeber und der Beantragung von Sozialleistungen. Mundschutz gab es weder für die Bewohner*innen noch für das Personal.
Nach einer Woche ließ das LAF auf Anordnung des Gesundheitsamts Marzahn-Hellersdorf mit Polizeigewalt weitere erkrankte Personen in die Unterkunft verbringen. Die Bewohner*innen protestierten lautstark. Sie befürchteten nicht zu Unrecht, dass das LAF hier ein auf Dauer unter Quarantäne stehendes Lager etablieren wollte. Nach kritischen öffentlichen Nachfragen änderte das Gesundheitsamt nach 15 Tagen den Quarantänemodus. Obwohl es weiter positiv getestete Bewohner*innen gab, wurde die Quarantäne nunmehr auf die konkret betroffenen Appartements beschränkt.

Erstaufnahmeeinrichtung Marzahn-Hellersdorf
In einer im Auftrag des LAF von der „Volkssolidarität“ betriebenen Flüchtlingsunterkunft kam es nach Verhängung einer Quarantäne für alle 270 Bewohner*innen zu massiven Protesten der Bewohner*innen und zu Feuerwehr – und Polizeieinsätzen. Nach Presseberichten waren Papierhandtücher auf der Toilette angezündet worden. Wegen der Rauchentwicklung wurde das Gebäude für einige Stunden evakuiert.
Die verunsicherten und in Panik geratenen Bewohner*innen befürchten die weitere Ausbreitung der Erkrankung in der für eine Quarantäne offenkundig ungeeigneten Unterkunft. In der Erstaufnahmeeinrichtung gibt es Vollverpflegung, die BewohnerInnen müssen sich Gemeinschaftssanitäranlagen teilen. Auch hier fehlten Quarantänebescheide sowie Informationen in einer für die Bewohner*innen verständlichen Sprache und Form.

Flüchtlingsunterkünfte in weiteren Berliner Bezirken
In mehreren weiteren Flüchtlingsunterkünften gab es beim Personal oder Bewohner*innen Corona-Fälle. Grundsätzlich positiv hervorzuheben ist, dass die zuständigen Gesundheitsämter sich dort darauf beschränkten, nur das bzw. die betroffenen Appartements unter Quarantäne zu stellen, einschließlich der jeweiligen Kontaktpersonen.
In mehreren Unterkünften mit Gemeinschaftssanitäranlagen wurde hierzu ein separater Flurbereich freigemacht, um eine Quarantäne mit eigenem Wohn- und Sanitärbereich zu ermöglichen. In einigen Fällen waren diese Maßnahmen allerdings auch unzureichend, weil keine hinreichend konsequente Separierung des Quarantänewohnbereichs stattfand.

In einem Fall wurden vierzig „Kontaktpersonen“ aus einer Erstaufnahmeinrichtung mit Gemeinschaftssanitäranlagen in deb hierzu abgetrennten Bereich eines Tempohomes in einem anderen Bezirk verlegt, um eine Gesamtquarantäne für die Erstaufnahmeinrichtung zu vermeiden. Auch hier gab es keine Quarantänebescheide, auch hier wurden die Menschen nicht über die Dauer der Maßnahme informiert. Mundschutz und Hygieneartikel stellten LAF und Gesundheitsamt weder für die Bewohner*innen noch für das Personal zur Verfügung.

Ankunftszentrum Reinickendorf
Im Ankunftszentrum Reinickendorf (AkuZ) und dessen Außenstelle in Pankow wird seit einigen Wochen durch das LAF für neue Asylantragsteller eine "Ankunftsquarantäne" praktiziert: Die Asylsuchenden werden ausnahmslos dazu verpflichtet, sich für 14 Tage nachts im Ankunftszentrum in Mehrbettzimmern mit Gemeinschaftssanitäranlagen und Vollverpflegung aufzuhalten. Die bisherige Praxis des LAF, Personen von der Wohnpflicht auszunehmen, die in Berlin privat bei Verwandten oder Bekannten unterkommen können, wurde aufgehoben. Auch Risikopersonen mit schweren Vorerkrankungen müssen trotz privater Wohnmöglichkeit im AKuZ nächtigen. Ein Corona-Test erfolgt bei Ankunft und während der „Ankunftsquarantäne“ nur, wenn Symptome vorliegen.

Quarantäne-Unterkunft Pankow
In einem stillgelegten Tempohome in Pankow hat der Träger „Albatros“ im Auftrag des LAF eine zentrale Quarantäne-Unterkunft eröffnet. Sie soll für positiv getestete Geflüchtete genutzt werden, die keine Krankenhausbehandlung benötigen, und für ihre unmittelbaren Angehörigen als Kontaktpersonen, vgl. PM SenIAS vom 30.03.2020 www.berlin.de/sen/ias/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.913584.php
Dort sollen voraussichtlich auch Geflüchtete eingewiesen werden, die gegen Quarantäne-Auflagen verstoßen haben. Viele Fragen sind im Zusammenhang mit der geplanten Inbetriebnahme der Quarantäneunterkunft klärungsbedürftig. Dazu gehört auch die Prüfung möglicher Alternativen.

ASOG Unterkunft Berlin-Neukölln
Seit 08.04.2020 steht eine Unterkunft des Internationaler Bundes (IB) mit 400 deutschen, ausländischen und geflüchteten Wohnungslosen auf Anordnung des Gesundheitsamtes Neukölln unter Vollquarantäne. Kein*e Bewohner*in darf das Haus verlassen. Auch nicht jene Haushalte, die in den 22 Familienapartments der Unterkunft leben. Einkäufe für die Bewohner*innen werden über ehrenamtliche Helfer*innen organisiert. Auf drei der fünf Etagen soll es bis zu fünf Erkrankte geben, die in einem Appartement separiert worden seien. Dabei ist nach § 30 Infektionsschutzgesetz eine gemeinsame Quarantäne für Gesunde, Kranke und Kontaktpersonen in einer Unterkunft unzulässig, diese sind vielmehr voneinander zu separieren. Eine Vollquarantäne kann zur Ausbreitung der Erkrankung innerhalb des Hauses beitragen, statt sie zu begrenzen, zumal es dort für die Mehrzahl der Bewohner*innen nur Gemeinschaftssanitäranlagen und -küchen gibt.  Vor dem Ende der vorerst bis zum 22.04. verfügten Quarantäne werden zwar alle Mitarbeiter*innen, aber nicht auch die Bewohner*innen getestet.

Jugendherberge Berlin-Tiergarten – kein Rückzugsort für Obdachlose?
Auf Veranlassung der Senatssozialverwaltung werden seit drei Wochen in den 100 Zimmern der Jugendherberge des Deutschen Jugendherbergswerk (DJH) 200 Obdachlose untergebracht. Im Prinzip ist die Anmietung einer Jugendherberge in Krisenzeiten eine gute Idee. Allerdings erfüllt die Umsetzung mehrere Kriterien nicht, die notwendig sind, um das Infektionsrisiko bei obdachlosen Menschen wirksam zu senken.
Träger der Unterkunft ist die private Firma Tamaja. Alle Bewohner*innen müssen tagsüber von 10 bis 18 Uhr sich außerhalb ihrer Zimmer aufhalten. #stay home ist folglich nicht möglich. Die Menschen dürfen sich in der Zeit auf dem Innenhof aufhalten. Am Morgen gibt es einen Reservierungsprozess und am Abend einen Check-In für alle. Dabei kommt es zu Ansammlungen und Enge zwischen Bewohner*innen und auch zu den Mitarbeiter*innen, die beim CheckIn keine Masken trugen. Zudem ist diese Jugendherberge nicht barrierefrei. Das DJH hat in seinem Portfolio zwei Jugendherbergen mit barrierefreien Zimmern (Ostkreuz und Wannsee).
Die Sozialsenatorin hatte öffentlich angekündigt, die Jugendherberge werde ein Rückzugsort für Obdachlose mit dauerhaften Plätzen “24/7” sein.  Dass die Menschen tags ihre Zimmer verlassen und jeden Abend neu einchecken müssen ist nicht nachvollziehbar. Des weiteren haben wir hier mit 200 Menschen eine Massenunterkunft, die vom Konzept her eine Art Kältehilfe plus darstellt, aber keineswegs - wie der Tagesspiegel behauptet - ein „Unterbringungswunder“ ist. https://www.tagesspiegel.de/themen/reportage/200-menschen-in-coronavirus-obhut-das-grosse-berliner-obdachlosen-unterbringungs-wunder/25743588.html.
Seit der Eröffnung am 30.03. sind 3 Wochen vergangen. Berlin hat tausende Menschen, die weiterhin auf der Straße leben müssen.

Unterbringung für Obdachlose in Lichtenberg kommt nicht zu Stande
Die 200 Plätze in der Jugendherberge in Tiergarten sind offenkundig völlig unzureichend. Ein von der Sozialverwaltung geplanter zweiter Standort in Lichtenberg kommt laut Pressesprecher von SenIAS nicht zu Stande, weil sich dafür keine Sozialarbeiter*innen finden. Nach einem Aufruf des AK Wohnungsnot zur Behebung dieses Personalmangels, haben sich innerhalb von wenigen Stunden 17 Sozialarbeiter*innen bei SenIAS beworben. Auf die mehrfache Bitte des Flüchtlingsrates um Zusendung der entsprechenden Stellenangebote zwecks weiterer Verbreitung, und auf Fragen nach Vergütungsgruppe, Gefahrenzulage und Schutzkleidung antworte SeniAS jedoch nicht.
Nunmehr erklärte der Träger GeBeWo, das Personal sei vorhanden, die Inbetriebnahme der in einem Bürogebäude geplanten Unterkunft scheitere derzeit aber an Fragen des Brandschutzes und der ungeklärten Finanzierung. Zudem ist nicht geklärt, ob es sich beim Personal um das der Notunterkunft handelt, die GeBeWo dort bereits seit November 2019 betreibt. Außerdem fragen wir uns, warum in einer Krisenzeit auf ein Bürogebäude zurückgegriffen wird, wo die Inbetriebnahme u.a. an Fragen des Brandschutzes scheitert.

Kältehilfe wird ersatzlos eingestellt – obdachlos ab 1. Mai
Zahlreiche Notübernachtungen der Berliner „Kältehilfe“ schließen zum 01.05.2020. Frauen aus Winternotübernachtungen berichten, dass sie derzeit intensiv versuchen, sich anderweitig  Schlafplätze zu organisieren – leider erfolglos. Viele klagen, dass sie trotz Corona ab 8 Uhr auf die Straße geschickt werden und erst ab 18 Uhr zurück in die Unterkunft dürfen. Ab Mai haben sie gar keinen Ort mehr um unterzukommen. Im Kontext von Corona ist es unverständlich, dass keine Weiterfinanzierung der bestehenden Unterkunftsstrukturen existiert. Dabei ist zugleich zu prüfen, wie die Form der Unterbringung geändert werden kann, da es in der Kältehilfe meist nur mit vielen Personen belegte Schafräume gibt. Betroffen sind unter anderen eine Frauennotübernachtung in Kreuzberg (Träger Sozialdienst katholischer Frauen e.V. (SKF) und eine in Tiergarten (Träger AWO-Mitte).
Problematisch an der Schließung der Unterkünfte für Frauen* ist weiterhin, dass diese keinen ´Schutzraum finden, den bspw. die Ehrenamtlichen der Kältehilfe in Tiergarten versucht haben zu schaffen. Frauen* in der Unterkunft berichteten, dass sie froh sind, einen beständigen Ort zu haben, da sie die Stimmung auf der Straße als aggressiver empfinden. Die Frauen-Kältehilfe in Tiergarten passte die Öffnungszeiten an und die Unterkunft war 24/7 offen. Eine tägliche Versorgungsstruktur wurde von den Ehrenamtlichen etabliert und am Laufen gehalten. Es wurden keine neuen Frauen* aufgenommen, um das Infektionsrisiko für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten. Die Unterbringung kommt dem notwendigen Bedürfnis der wohnungslosen Frauen entgegen, einer Ansteckung soweit wie möglich auszuweichen. Viele Frauen* in der Kältehilfe sind nicht gemeldet bzw. haben einen unsicheren Aufenthaltsstatus. Das Wissen um eine defizitäre Gesundheitsversorgung aufgrund eines diskriminierenden Gesundheitssystems ist geteilte Erfahrung vieler wohnungsloser Personen. Wir möchten hier ausdrücklich auch auf den Offenen Brief aus der Frauen-Notübernachtung in Kreuzberg verweisen: Link zur Seite der Wohnungslosenselbstvertretung

Flüchtlingsunterkunft Potsdam
Eine infizierte Bewohnerin einer Flüchtlingsunterkunft in Potsdam, Träger IB, arbeitete im Potsdamer Klinikum, das sich bereits zu einem Herd für Corona-Infektionen entwickelt hatte. Die Geflüchtetenunterkunft mit 130 Bewohner*innen wurde unter Vollquarantäne gestellt. Das Gesundheitsamt ließ alle Bewohner*innen testen.
Neben der infizierten Familie sind elf weitere Personen der Unterkunft positiv auf das Virus getestet worden. Untersucht wurden 110 Bewohner und Mitarbeiter. Nur die positiv getesteten Personen blieben in der Unterkunft. Alle anderen wurden durch die Stadt Potsdam sofort in einem Hotel und in Wohnungen untergebracht. Vgl. https://www.pnn.de/potsdam/die-lage-in-potsdam-am-freitag-erneut-zwei-corona-tote/25733742.html

 

 

 

 

 

  • Stefan Schneider, Koordination Selbstvertretung Wohnungloser Menschen, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 0177 7847 337
  • Dirk Dymarski, Selbstvertreung Wohnungsloser Menschen, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 0178 9321 661 (ausschließlich per WhatsApp)
  • Nora Brezger, Georg Classen, Flüchtlingsrat Berlin, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 030 22476311
  • We’ll Come United Berlin und Brandenburg, 0163 1601 783
  • Michael Stiefel, Armutsnetzwerk, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 0176 4902 1237
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